…in der Zeit zwischen 02:00 Uhr und 03:15 Uhr gefüttert und getränkt. Das erste Transportintervall erstreckte sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 16 Stunden und 30 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung…
…in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr gefüttert und getränkt. Das erste Transportintervall erstreckte sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 16 Stunden und 10 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung…
…zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich (siehe dazu auch die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes, Az. VII R 76/04). Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…Entladezeiten in die Transportdauer erscheint daher nicht nur nach der vorgenommenen Auslegung, sondern vor allem aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten sachgerecht, zumal allgemein bekannt ist, dass gerade das Ver- und Entladen bei den Tieren erhöhten Stress verursacht. Es kann auch nicht den Intentionen einer Tierschutz-Richtlinie entsprechen…
…Entladezeiten in die Transportdauer erscheint daher nicht nur nach der vorgenommenen Auslegung, sondern vor allem aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten sachgerecht, zumal allgemein bekannt ist, dass gerade das Ver- und Entladen bei den Tieren erhöhten Stress verursacht. Es kann auch nicht den Intentionen einer Tierschutz-Richtlinie entsprechen…
…zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich (siehe dazu auch die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes, Az. VII R 76/04). Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…als Ende der Inspektion eingetragen ist. Das 2. Transportintervall erstreckt sich somit - ohne Berücksichtigung des Entladevorgangs - über einen Zeitraum von 31 Stunden und 55 Minuten. Die höchstzulässige Gesamttransportzeit von 29 Stunden wurde somit zumindest um 2 Stunden und 55 Minuten überschritten. Die Verletzung der Bestimmung…
…als Ende der Inspektion eingetragen ist. Das 2. Transportintervall erstreckt sich somit - ohne Berücksichtigung des Entladevorgangs - über einen Zeitraum von 31 Stunden und 55 Minuten. Die höchstzulässige Gesamttransportzeit von 29 Stunden wurde somit zumindest um 2 Stunden und 55 Minuten überschritten. Die Verletzung der Bestimmung…
…der RL 91/628/EWG ist der Tierschutz. Es kann nicht den Intentionen einer Tierschutz-Richtlinie entsprechen, den Zeitraum des Aufenthalts von Tieren in einem Transportmittel, unter zwangsläufig beengten räumlichen Verhältnissen und unter ständig schlechter werdenden hygienischen Bedingungen, durch eine wie immer geartete Überschreitung der…
…der RL 91/628/EWG ist der Tierschutz. Es kann nicht den Intentionen einer Tierschutz-Richtlinie entsprechen, den Zeitraum des Aufenthalts von Tieren in einem Transportmittel, unter zwangsläufig beengten räumlichen Verhältnissen und unter ständig schlechter werdenden hygienischen Bedingungen, durch eine wie immer geartete Überschreitung der…
…der RL 91/628/EWG ist der Tierschutz. Es kann nicht den Intentionen einer Tierschutz-Richtlinie entsprechen, den Zeitraum des Aufenthalts von Tieren in einem Transportmittel, unter zwangsläufig beengten räumlichen Verhältnissen und unter ständig schlechter werdenden hygienischen Bedingungen, durch eine wie immer geartete Überschreitung der…
…in der Zeit zwischen 19:42 Uhr und 20:42 Uhr gefüttert und getränkt. Das erste Transportintervall erstreckte sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 14 Stunden und 27 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung…
…und 27 Minuten endete der Transport am 24. Mai 2004 um 15:12 Uhr mit der Ankunft am Bestimmungsort. Die höchstzulässige Gesamttransportzeit von 29 Stunden wurde somit - ohne Berücksichtigung der Entladedauer - um 3 Stunden und 27 Minuten überschritten. Die zweimalige Verletzung der Bestimmung des Kapitels…
…in der Zeit zwischen 02:00 Uhr und 03:15 Uhr gefüttert und getränkt. Das erste Transportintervall erstreckte sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 16 Stunden und 30 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung…
…14 Stunden zur Tränkung und Fütterung normiert. Eine Anrechnung von quasi nicht verbrauchten Stunden von einem vorangegangenen kürzeren Transportintervall ist in der RL 91/628/EWG nicht vorgesehen und daher auch nicht zulässig. In weiterer Folge ist zu beurteilen, ob die nachträglich vorgelegten Unterlagen in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
…in der Zeit zwischen 21:05 Uhr und 22:05 Uhr gefüttert und getränkt. Das erste Transportintervall erstreckte sich (vom Beginn der Verladung bis zur ersten Versorgung) somit über einen Zeitraum von 14 Stunden und 35 Minuten; daraus ergibt sich eindeutig eine Verletzung der Bestimmung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
…April 2003 mit Zollanmeldung WE-Nr. XY insgesamt 17 reinrassige lebende Zuchtrinder des Produktcodes 0102 10 10 9140 mit einem Gesamtgewicht (Eigenmasse) von 10.815,00 kg zum Zollverfahren der Ausfuhr angemeldet und dafür gleichzeitig die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Die Tiere sind gemeinsam mit…
…gab in der Folge dem Unabhängigen Finanzsenat bekannt, dass sie am 25.1.2013 eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen habe und übermittelte diesem eine Ausfertigung der Entscheidung. Daraus ergibt sich, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht iSd § 311 Abs 4 BAO nicht mehr vorlag, weshalb der gegenständliche…