…1 BAO die Verjährungsfrist um 1 Jahr. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist jede nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches eine relevante Verlängerungshandlung. Im Zuge der Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2001 - 2003 wurde am 20.7.2005 ein Vorhalt an Sie ausgefertigt…
…vor ihrem 19. Geburtstag begonnen hat und innerhalb eines Jahres ins Medizinstudium gewechselt hat, (auch langes Studium) steht uns die Verlängerung der Familienbeihilfe zu." Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Dezember 2011 hat das Finanzamt diese Berufung mit dem Hinweis auf die bestehende Rechtslage abgewiesen. Die Berufung…
… 33 Abs. 1 FinStrG vorliegt. Trotzdem darf angemerkt werden, dass es entgegen der Ansicht des Bf keines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens bedarf und die Abgabenhinterziehung auch nicht vom Bf begangen sein muss, um eine Verlängerung der Verjährungsfrist zu bewirken (vgl. Ritz, aaO, § 209 Tz15f mwN). Das Entstehen…
…d FLAG idF BGBl I, Nr. 111/2010 für die Verlängerung des Anspruchszeitraumes auf Familienbeihilfe auch noch, dass die weitere Berufsausbildung zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung erfolgt. Durch diese Änderungen sollte jedenfalls der Zeitraum zwischen zB der Matura im Juni eines Jahres…
…sonderbar sei, dass für denselben Zeitraum zwei Prüfungsaufträge erlassen wurden, der erste Prüfungsauftrag habe offenbar zu keinem Ergebnis geführt. Den zweiten Prüfungsauftrag nachzuschieben, um dieser Verlängerung Genüge zu tun, sei nicht rechtens. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einkommensteuer: Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt…
…unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur…
…einem Zeitpunkt begonnen wurde, in dem die höchstzulässige Dauer des Studienabschnittes (inklusive Toleranzsemester) noch nicht abgelaufen war. Das erst im September 2006 begonnene Auslandsstudium könne eine Verlängerung des zweiten Studienabschnittes deshalb nicht mehr bewirken, weil dieser bereits zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich bis zum Ende…
…war eine Studienzeitbestätigung der Universität [X] und ein Schreiben der zuständigen Stipendienstelle, mit welchem die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug der Studienbeihilfe "auf Grund der geltend gemachten wichtigen Gründe" um ein Semester bestätigt wurde. Mit Vorhalt vom 22. März 2010 wurde die Antragstellerin ersucht…
…Post am 16. Dezember 2009 im Sinne des § 209 Abs 1 BAO eine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt hat. Dadurch hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein Jahr bewirkt, weshalb die Abgabenfestsetzung im Jahr 2010, noch innerhalb der Verjährungsfrist, als zulässig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers vom 8. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 12. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das anhängige Verfahren betrifft…
…Milchreferenzmenge zu 50% zugerechnet worden war. Dieser Bescheid war unangefochten geblieben und in Rechtskraft erwachsen. Im Sinne der VwGH-Judikatur zur Verlängerung der Verjährungsfrist durch Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs hat bereits die Zusendung des Ergänzungsvorhalts vom 20. August 2007 an die Bw die Frist…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…
…11/2007, mit welcher die Berufung vom 18. Dezember 2008 gegen den den Antrag vom 30. Oktober 2008 auf Verlängerung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Erstattung der mit Abgabenbescheid vom 3.10.2007, Zl.520000/00000/01/2007, festgesetzten Eingangsabgaben gem. Art.239…
…der für eine allfällige Verlängerung der oberwähnten (um 10 Tage) versäumten- Antragsfrist erforderlich wäre, liegt demnach hier nicht vor und erweist sich somit die Entscheidung der Erstbehörde (Zollamt Linz Wels), den am 30.10.2008 eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Antragsfrist iSd Art.239 Abs…
…Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Tochter des Berufungswerbers ist seit dem Wintersemester 2005/06 Studierende im Kombinationsstudium "LA Mathematik, LA Bewegung und Sport". Die für den…
…bewirkt eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes um ein Semester. Als Nachweis für eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung ist grundsätzlich eine schlüssige ärztliche Bestätigung unumgänglich. Da Sie keine schlüssige ärztliche Bestätigung über eine mindestens 3 Monate lang andauernde Krankheit vorlegen konnten (die Bestätigung der Psychotherapeutin bei der Ihre…
…weshalb die Verjährung per 31. Dezember 2006 eingetreten sei. In der Berufungsvorentscheidung vom 29. August 2007 wurde dem Berufungsbegehren mit folgender Begründung nicht entsprochen: Die Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr setze voraus, dass in jenem Jahr, in dem die Verjährungsfrist endet (im gegenständlichen…
…werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs. 1 aF) nunmehr gleichmaßen für die Verlängerung der Verjährungsfrist heranziehbar (vgl. Ritz…
…Berufung als unbegründet ab. Begründend führt die Abgabenbehörde I. Instanz in ihrer Entscheidung aus, dass eine Verlängerung der Studienzeit durch eine Krankheit nur semesterweise erfolgen könne, sofern diese Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert habe. Aus den vom Bw…