…Namensinitialen der Bw im Kennzeichen auf die Bw deuten sollten. Das ursprüngliche Kennzeichen sei nur gewechselt worden, weil dieses den Verkehrsbehörden aufgrund mehrerer Verkehrsdelikte bereits bekannt gewesen sei, sodass weitere Konsequenzen zu befürchten gewesen wären. Überdies hätten die Buchstaben im Kennzeichen D2 eine andere Bedeutung…
…den Ausführungen in der Berufung könnte dies ein namentlich genannter Zeuge bestätigen. Das Kennzeichen sei gewechselt worden, da das alte Kennzeichen der Polizei bereits durch mehrere Verkehrsdelikte auffällig geworden sei. Die Buchstaben im neuen Kennzeichen hätten keinen Zusammenhang mit dem Namen der Bw. Am 14…
…die BH, es mögen die näheren Umstände im Zusammenhang mit einer Verlustanzeige bezüglich des Fahrtenbuches für das Kennzeichen Ö1 und hinsichtlich der Änderung des Namens des Bw von Sohn auf Bw sowie eventuell stattgefundene Verkehrsdelikte des Bw bekanntgegeben werden. Die BH teilte mit, dass der…
…machen können. Das Finanzamt hat daher zu Recht lediglich die oben angeführten Aufwendungen des Berufungswerbers für Fachliteratur als Werbungskosten berücksichtigt. Geldstrafen und Familienheimfahrten: Bezüglich der geltend gemachten Werbungskosten für Familienheimfahrten und für Geldstrafen betreffend Verkehrsdelikte wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.11.2011…
…PSK Kontos Nr. 222 lautend auf die B&K OEG sowie gerichtliche Zahlungsbefehle, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Strafverfügungen wegen Verkehrsdelikte udgl. beinhalteten. Nahezu alle Belege stammten aus dem Jahre 1996. Der Saldo zu obigem PSK Konto betrug per 30.6.1996 -S 9.391,76, per 31…
…die USA versendet worden. Ein Zusammenhang mit Steuerpflichtigen Einkünfte hätte nicht festgestellt werden können. Ein Nachweis des betrieblichen Zusammenhangs der Aufwandsposition Or und Heimelektrik sei bis dato nicht geliefert worden. Strafen: Es habe sich überwiegend um Strafen aufgrund von Verkehrsdelikten gehandelt. Ein Zusammenhang mit dem…
Die Höhe der Verfahrenskosten berechnet sich pauschal mit 10% der Höhe der Geldstrafe, maximal aber € 363,00 (§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Juli 2009
Zu B/4 wiederum liegt neben den aktuellen Zulassungsdaten ein von der Firma H vorgelegter, auf MD als Verkäufer lautender Kaufvertrag (ohne Datum) über 14.000,00 € vor, wobei wie oben ausgeführt, auch hier nicht nur die Unterschrift des Verkäufers fragwürdig erscheint, sondern auch…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Salzburg , in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Bräunlich, wegen Wertzeichenvergehens gemäß § 39 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis vom 27. Oktober 1999…