…dass die bereits eingetretene Verjährung der Strafbarkeit einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung der Bf. entgegenstehe, kommt daher im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfahrenseinleitung keine Relevanz zu. Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde unter gleichzeitiger Ergänzung des sich auf Grund der bisher getroffenen…
… 31 Abs. 3 FinStrG) und Fortlaufhemmung (§ 31 Abs. 4 FinStrG). Ablaufhemmung bewirkt jedes weitere vorsätzliche Finanzvergehen, das innerhalb der Verjährungsfrist des früher begangenen Finanzdeliktes gesetzt wird. Das heißt die Verjährung der früheren Tat tritt nicht ein, solange nicht auch die Verjährungsfrist für die nachfolgende Tat…
…Begeht der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich ein Finanzvergehen, so tritt gemäß § 31 Abs. 3 FinStrG die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt nicht für fahrlässig begangene Finanzvergehen und für Finanzvergehen, auf die § 25 anzuwenden ist. Gemäß …
…Eine Hemmung dieser Verjährung erfolge nur für die Zeit, in der einer eingebrachten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt worden wäre. Da seit 27. September 2005 keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde mehr bestanden hätte und seitens der Finanzbehörden bis zu diesem gegenständlich nunmehr bekämpften Bescheid über fünf…
…übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Abs. 3 Begeht der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich ein Finanzvergehen, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt nicht für fahrlässig begangene Finanzvergehen und für Finanzvergehen, auf die § 25 anzuwenden ist. …
…Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Bescheides gemäß §§ 201 und 202 leg.cit. unterbrochen. Mit Ablauf des…
…Jahr, für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Abs. 3: Begeht der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich ein Finanzvergehen, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt nicht für fahrlässig begangene Finanzvergehen und für Finanzvergehen, auf die …
… 207 Abs. 2 BAO ist daher für diese Jahre nicht abgelaufen. Für die Streitjahre 1997 und 1998 bedeutet dies, dass von der Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung am 14. Dezember 2000 auszugehen ist. Die Verjährung gemäß § 208 Abs…
…Nach der Unterbrechung beginne die Verjährung neuerlich zu laufen. Zur Rückforderung wird unter Hinweis auf Artikel 8 Absatz 1 der Erstattungs-VO ausgeführt, der von S, zugekaufte Mais aus Ungarn habe sich nicht im zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft befunden und somit auch nicht den…
…Nach der Unterbrechung beginne die Verjährung neuerlich zu laufen. Zur Rückforderung wird unter Hinweis auf Artikel 8 Absatz 1 der Erstattungs-VO ausgeführt, der von S, zugekaufte Mais aus Ungarn habe sich nicht im zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft befunden und somit auch nicht den…
…dass die Gewinnermittlung der KEG in den zurückliegenden Jahren keinen Einfluss auf die Feststellung Liebhaberei hatte. Daher sind nach den Regeln der Verjährung und der alten Rechtslage alle angefochtenen Bescheide verjährt. Für meine Einkommensteuer des Jahres 1992 (Entstehung des Abgabenanspruches im Jahr 1992) beginnt die…
…unter dem Titel "Verjährung" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 11. Jänner 2007, Rs C-279/05 (Vonk Dairy Products BV) entschieden hat, dass im Rahmen eines Verfahrens zur Rücknahme und Wiedereinziehung von differenzierten…
…unter dem Titel "Verjährung" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 11. Jänner 2007, Rs C-279/05 (Vonk Dairy Products BV) entschieden hat, dass im Rahmen eines Verfahrens zur Rücknahme und Wiedereinziehung von differenzierten…
…sei bereits spätestens per 28. November 2000 Verjährung eingetreten, da laut Bescheid der handschriftlich übermalte erste Vorhalt am 10. April 1995 erfolgt, das nächstfolgende "Ersuchen um Ergänzung" aber erst am 28. November 2000 ergangen sei. Diese seien unerklärlich spät und unbegründet erfolgt. Wesentlich sei gewesen…
…Zudem wären die Rückforderung und die Verhängung der Sanktion verjährt. Die Berufung der D, inzwischen geändert auf A, wurde mit Bescheid vom 15. Mai 2006 als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der eingewendeten Verjährung verweist die belangte Behörde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der…
…Zudem wären die Rückforderung und die Verhängung der Sanktion verjährt. Die Berufung der X2, inzwischen geändert auf X3, wurde mit Bescheid vom 15. Mai 2006 als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der eingewendeten Verjährung verweist die belangte Behörde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der…
…Zudem wären die Rückforderung und die Verhängung der Sanktion verjährt. Die Berufung der X2, inzwischen geändert auf X3, wurde mit Bescheid vom 15. Mai 2006 als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der eingewendeten Verjährung verweist die belangte Behörde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der…
…über die Berufung des R. Sch., ehemaliger Geschäftsführer, wohnhaft in S, Straße, vertreten durch P. E., Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, S, N-Straße, vom 12. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 20. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenrückstände…
…Banken nur Kenntnis vom Todesfall, nicht aber durch welche Personen ein Erwerb von Todes wegen stattgefunden haben könnte und hat daher dadurch Verjährung noch nicht zu laufen begonnen. Hinsichtlich der im Jahr 1994 beim Finanzamt eingelangten Versicherungsmitteilungen ist zu untersuchen, welche Erwerbsvorgänge durch den Erwerb…
…Jahres 2004 Verjährung eingetreten sei. Mit Schreiben vom 18. April 2006 (ESt-Akt Bl 9f/1999; laut Betreff auch Anregung zur Wiederaufnahme von Amts wegen) wurde Berufung gegen diesen Bescheid erhoben mit dem Begehren nach erklärungsgemäßen Veranlagungen des Jahres 1999 für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer…