…gehören zum Entgelt grundsätzlich auch Abgaben und abgabenähnliche Belastungen, die der Unternehmer im Zusammenhang mit der Leistung schuldet und die er weiterverrechnet bzw. aus dem Entgelt tilgt. Entgeltsbestandteil sind daher auch die speziellen Verbrauchsteuern, die Energieabgaben, die Vergnügungssteuern, Normverbrauchsabgabe etc. (Ruppe, UStG, § 4 Tz 23…
…spräche gegen die Beurteilung als Liebhaberei. Dazu komme auch noch, dass die Vergnügungssteuer in Wien deutlich abgesenkt worden sei. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof auf Grund dieser Beschwerde die Berufungsentscheidung mit Erkenntnis vom 19.3.2008, 2005/15/0151, hinsichtlich der Jahre 1999 bis 2001 wegen Verletzung…
…betreffenden Vorhalts zur Frage der Einkunftsquelleneigenschaft seines Spielautomatenverleihs auszugsweise Folgendes mit: Für den Zeitraum 1995 bis 2000 ergebe sich ein Gesamtverlust aus dem Spielautomatenverleih in Höhe von 1.943.000,00 S. Darin enthalten sei eine bezahlte Vergnügungssteuer von rd. 2.660.000,00 S…
…22); ebenso grundsätzlich auch Abgaben und abgabenähnliche Belastungen, die der Unternehmer im Zusammenhang mit der Leistung schuldet und die er weiterverrechnet bzw. aus dem Entgelt tilgt (Entgeltsbestandteil sind daher auch die speziellen Verbrauchssteuern, die Energieabgaben, die Vergnügungssteuern, die Normverbrauchsabgabe, der Altlastenbeitrag, die Werbeabgabe: Ruppe, § 4…
…betreffenden Vorhalts zur Frage der Einkunftsquelleneigenschaft seines Spielautomatenverleihs auszugsweise Folgendes mit: Für den Zeitraum 1995 bis 2000 ergebe sich ein Gesamtverlust aus dem Spielautomatenverleih in Höhe von 1.943.000,00 S. Darin enthalten sei eine bezahlte Vergnügungssteuer von rd. 2.660.000,00 S…
…zu bezahlen . Allein daraus ist ersichtlich, dass die Automaten nicht so ertragreich waren, wie Sie schätzten. Nachdem wir die Vergnügungssteuern bereits aus Privatgeldern bezahlen mussten, haben wir mit diesem Geschäft zur Gänze aufgehört." Mit 3. 9. 1998 ergänzt der steuerliche Vertreter der Bw. obige Berufung…
…sämtlichen vorangegangen Betriebsprüfungen, die Bemessung anhand des Auszahlungsbetrages nicht beanstandet worden sei. In der Stellungnahme zur Berufung führte die Betriebsprüfung aus, dass die Vergnügungssteuer nicht die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage mindere, sondern nur eine Betriebsausgabe sei. Bezüglich der Ausführungen betreffend Treu und Glauben wurde darauf verwiesen, dass diesem…
Im Übrigen wird in der Stellungnahme zur Berufung eingewendet, es liege eine gesetzliche Ausnahme nach § 4 GSpG vor, nachdem ohne Bankhalter gespielt werde. Gemeint ist damit die Ausnahme vom Glücksspielmonopol dann, wenn Glücksspiele nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden und dabei entweder kein Bankhalter…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist ob eine in Rechnung gestellte Vergnügungssteuer umsatzsteuerlich als durchlaufende Post zu bewerten ist. Betriebsgegenstand der Bw. ist der Automatenverleih. Geschäftsführerin (GF…