…UFS vom 27. April 2007, RV/0192-F/06 aufgehoben und ausgesprochen dass es sich um einen Anlassfall im Sinne des § 140 Abs 7 B-VG handelt. Über die Berufung wurde erwogen: Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so sind gemäß Art. 140 Abs…
…vom 7. Februar 2007 mit Frau B. und wendet die Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer ein. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Diese ergeben sich schon aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007…
…W.H." von einem abgerundeten steuerpflichtigen Erwerb von 59.169.320,00 S die Schenkungssteuer mit 215.000,11 € festgesetzt (Berechnung siehe Bescheid). Die gegen diesen Schenkungssteuerbescheid erhobene Berufung bekämpft die Rechtsmäßigkeit dieser Vorschreibung allein mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage…
…abgesehen) auf jene Steuerfälle noch weiterhin anzuwenden, für die die Steuerschuld (der Abgabenanspruch) schon vor dem Zeitpunkt der Aufhebung entstanden war. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit des Schenkungssteuergrundtatbestandes vermag somit die eingewendete Gesetzwidrigkeit der gegenständlichen Schenkungssteuervorschreibung nicht aufzuzeigen, gehörte doch zweifelsfrei zum Zeitpunkt der Ausführung der…
…abgesehen) auf jene Steuerfälle noch weiterhin anzuwenden, für die die Steuerschuld (der Abgabenanspruch) schon vor dem Zeitpunkt der Aufhebung entstanden war. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit des Schenkungssteuergrundtatbestandes vermag somit die eingewendete Gesetzwidrigkeit der gegenständlichen Schenkungssteuervorschreibung nicht aufzuzeigen, gehörte doch zweifelsfrei zum Zeitpunkt der Ausführung der…
…abgesehen) auf jene Steuerfälle noch weiterhin anzuwenden, für die die Steuerschuld (der Abgabenanspruch) schon vor dem Zeitpunkt der Aufhebung entstanden war. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit des Schenkungssteuergrundtatbestandes vermag somit die eingewendete Gesetzwidrigkeit der gegenständlichen Schenkungssteuervorschreibung nicht aufzuzeigen, gehörte doch zweifelsfrei zum Zeitpunkt der Ausführung der…
…der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Soweit der Bw. die Vorschreibung von Anspruchszinsen mit einer Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Rechtsnorm bestreitet, ist dem zu erwidern, dass die Behörde eine Norm der Entscheidung zugrunde zu legen hat, solange sie dem Rechtsbestand angehört. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 11. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Juli 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, der Einkünfte…
…es den Antrag auf Aufhebung dieser Verordnung beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Hat der Oberste Gerichtshof oder ein zur Entscheidung in zweiter Instanz zuständiges Gericht gegen die Anwendung eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken, so hat es den Antrag auf Aufhebung dieses Gesetzes beim…
…daher nicht zu. Ein Rechtsnachteil für den Bw ist damit nicht verbunden, da es dem Bw freisteht, gegen die gegenständliche Berufungsentscheidung Beschwerde nach Art. 144 B-VG zu erheben und dort die Verfassungswidrigkeit der Regelung zu behaupten (vgl. UFS 30. 10. 2012, RV/2596-W…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
…2001 zu ersparen (um nach einer angemessenen Frist wieder den alten Gesetzeszustand für die Dienstleistungsbetriebe herzustellen), führt zu keiner erkennbaren Verfassungswidrigkeit. Zudem ist ergänzend auf folgende Umstände zu verweisen: Bereits in den Verfahren VfGH 10.3.1999, B 2251/97 und EuGH 8.11.2001…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Confida Wolfsberg Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 9400 Wolfsberg, Offnerplatzl 1, vom 4. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, vertreten durch HR Josef Leitner, vom 18. April 2012 betreffend…
…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige…
…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige…