Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1, HR Dr. K, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen A, dieser vertreten durch V, Wirtschaftstreuhänder in L, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vor dem…
…den entsprechenden Abweisungsbescheid vom 25.7.2012 verwiesen. Die Aufhebungsbescheide gemäß § 299 BAO vom 10.5.2012 erfolgten nicht rechtswidrig, sondern dienten der Verfahrensbeschleunigung, da ursprünglich über einen nicht gestellten Antrag auf Begrenzung der UID-Nummer abgesprochen wurde. Inwieweit die Bw hiedurch beschwert sein soll…
…Das Feststellungsverfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werde. Weiters fehle die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden. Bei Freibeträgen werde um Angabe der betraglichen Höhe der Freibeträge ersucht. Zwecks Verfahrensbeschleunigung werde der Bw. ersucht, gleichzeitig folgende Fragen zu beantworten bzw. Auskünfte zu erteilen und bestimmte Unterlagen nachzureichen: Wenn Freibeträge…
…beantragt, die Einkommensteuerveranlagung 2003 neu durchzuführen und dabei die Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Zwecks Verfahrensbeschleunigung werde außerdem ersucht, die gegenständliche Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Bezüge…
…der lange Tatzeitraum und die Tatwiederholung, als mildernd das teilweise/überwiegende Geständnis und die dadurch verursachte Verfahrensbeschleunigung: In Anbetracht dieser Strafzumessungsgründe ... sei eine Geldstrafe in der Höhe von 1.850.000,00 € tat- und schuldadäquat. (4) Bei der Zweitangeklagten sei erschwerend der lange Tatzeitraum…
…1/23 über die abgeänderte Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 28. November 2012 Folge gegeben wurde und der Säumniszuschlag mit Null festgesetzt wurde. Bedauerlicher Weise ist eine Information (die erheblich zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen hätte können), dass der Säumniszuschlag ohnehin bereits abgeändert festgesetzt worden ist…
…Das Finanzamt hat dazu keine Ermittlungen angestellt und im zweitinstanzlichen Verfahren auch kein Vorbringen erstattet; im Interesse der hier gebotenen Verfahrensbeschleunigung (das Rechtsmittel stammt aus 2008, wurde im Zuge der 2007 durchgeführten Außenprüfung generiert und betrifft einen Sachverhalt der Jahre 2001 - 2003) setzt der UFS…
…Gebrauch gemacht, da aufgrund der vorliegenden Akten und dem Vorbringen der Parteien die Sachlage ausreichend geklärt war, weswegen aus Gründen der Sparsamkeit und Verfahrensbeschleunigung von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde und die Sache in nichtmündlicher Verhandlung behandelt wurde. Salzburg, am 24. Oktober 2012
…Das Feststellungsverfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989…
…ein. Eine Teilwertabschreibung kommt im Streitjahr für die vier in vollem Umfang strittigen Objekte des Anlagevermögens nicht in Betracht. Der Senat hat die ursprünglich beantragte TWA für das seit dem Gerichtsurteil 2003 Ertrag geschmälerte Objekt EZ 2 GB B im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung weiterhin anerkannt…
… 10 Abs. 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989 dient der bescheidmäßigen…
…abzuwarten. Eine Entscheidung des UFS liege nunmehr vor und es sei der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft. Unter dem Blickwinkel der Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensökonomie sei nun eine Entscheidung zu fällen, zumal der Ausgang des Strafverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof keinerlei Bindungswirkung für das gegenständliche Strafverfahren entfalte. Die Argumentation…
…1 BAO. Ob tatsächlich ein anders lautender Bescheid zu erlassen sein wird, hängt vom Ergebnis des nunmehr durchzuführenden Ermittlungsverfahrens ab. Das anlässlich dieser Bescheidaufhebung vorgenommene Ermessen trägt dem Aspekt der Verfahrensökonomie und der Verfahrensbeschleunigung Rechnung, wäre es doch ansonsten, würde die Abgabenbehörde zweiter Instanz selbst…
…u t e n Grundstückes im Ausmaß einer ortsüblichen Parzelle zur Errichtung eines Eigenheimes. Die Arbeitnehmerveranlagungen für die Kalenderjahre 2002 bis 2007 sind hinsichtlich der geltend gemachten Sonderausgaben aus verwaltungsökonomischen Gründen (Verfahrensbeschleunigung) ungeprüft anerkannt worden. Ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung dieser Verwaltungspraxis besteht nicht. Die Bw…
…Das Feststellungsverfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989…
…Das Feststellungsverfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989…
…Das Feststellungsverfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989…
…Das Feststellungsverfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG 1989 hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Beitragsfestsetzungen zu klären. Es soll damit zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 ALSAG 1989…
…der geltend gemachten Aufwendungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung nicht zu erwarten ist, und dient damit auch der Verfahrensbeschleunigung. Dass es mit der Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz als (umfassende) Kontrollinstanz nicht vereinbar ist, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt erstmals (weder im Rahmen einer mündlichen Verhandlung noch…