…Jahren werde offensichtlich, dass der ausgewiesene Schwund nicht auf Manipulations- bzw. Verdunstungsverlust zurückzuführen sei. Laut Angaben der Bw seien infolge eines undichten Tanks 50.847 l ausgeflossen. Das Zollamt habe diesen Ausfluss überprüft und niederschriftlich eine Menge von 23.720,36 l festgehalten. Die restliche…
…nur dann unwiederbringlich verloren, wenn sie für niemanden mehr zu verwenden sei, andererseits würden zu den in der Natur einer Ware liegenden Gründen der natürliche Schwund wie das Verdunsten oder Verderben zählen. Ein Verschwinden der Ware beim Beteiligten stelle somit keinen unwiederbringlichen Verlust oder natürlichen…
…Einerseits sei eine Ware nur dann unwiederbringlich verloren, wenn sie für niemanden mehr zu verwenden sei, andererseits würden zu den in der Natur einer Ware liegenden Gründen der natürliche Schwund wie das Verdunsten oder Verderben zählen. Ein Verschwinden der Ware beim Beteiligten stelle somit keinen…