…Gegenständlichenfalls handle es sich um ein bloßes Schenkungsversprechen ohne wirkliche Übergabe aus welchem kein Klagerecht erwachsen sei. Diese Beurteilung sei unrichtig. Unter Erblasserschulden sind die vererblichen Verbindlichkeiten des Erblassers zu verstehen, die bis zu seinem Tod entstanden sind, auch wenn sie erst später fällig werden…
…Aufwendungen, die nach Beendigung des Betriebes anfallen, sind bei Vorliegen eines Zusammenhanges mit der ehemaligen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig. Es verlieren aber Verbindlichkeiten, die im Veräußerungserlös Deckung finden, oder die durch die Verwertung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern beglichen werden können oder deren Tilgung zumutbar ist…
…Zum selben Ergebnis kämen auch diverse VwGH-Urteile (u. a. vom 22.10.1996), nach denen die nach einer Betriebsaufgabe noch vorhandenen Verbindlichkeiten, soweit sie nicht mit einem in die private Sphäre überführten Wirtschaftsgut zusammenhängen, weiterhin nach § 32 Z 2 EStG dem Betriebsvermögen zuzurechnen seien…
…eine Forderung der Ehegatten Waltraud und Erwin T aus geleisteten Unterhaltszahlungen an die Verstorbene nach den Angaben der Parteien als Verbindlichkeit in Höhe von 13.778,00 € ausgewiesen. Im Ermittlungsverfahren gab der Berufungswerber über Anfrage des Finanzamtes Folgendes bekannt (betreffend die angeführten Verlassenschaftspassiva): Die…
…Höhe von 1.362,00 € (laut Kostenvoranschlag einer Steinmetzfirma) erwachsen werden. Das Finanzamt wies die Berufung mit der Begründung ab, dass die Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten im Sinn des § 20 Abs. 4 Z 1 ErbStG eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass erfordere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 11. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. März 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG mit 7 % vom…
…Strittig ist die Frage, ob gestundete, nicht wertgesicherte und unverzinsliche Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit dem Nominalwert anzusetzen oder abzuzinsen sind. Gegenstand des Erwerbes waren Beteiligungen an der FGmbH, FN xy (=FGmbH). Die Berufungswerberin (=Bw.) erwarb mit Annahmeerklärung vom 9. Juni 2004 (Kaufvertrag…
…Rückbeziehung von vorbereiteten aber nicht getätigten und daher "unbaren" Entnahmen durch Einstellen einer Passivpost - Die Rückbeziehung des Zurückbehaltens von Anlagevermögen als Entnahmetatbestand und Verbindlichkeiten als Einlagetatbestand. - Die Rückbeziehung des Zurückhaltens von Wirtschaftsgütern im verbleibenden Betrieb des Einbringenden oder das Zurückführen aus demselben. - Die Rückbeziehung von…
…warum die Verjährung nicht vor dem Bescheidzeitraum eingetreten ist, und daher den Bescheidzeitraum erfolgsmäßig überhaupt tangiert. Darüber hinaus wäre nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung eine Verbindlichkeit auch über den Zeitraum der Verjährung hinaus zu bilanzieren, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen objektivierbaren Gründen nicht mit einer…
…€ 1.533,02). 24.6.2009: € 7.155,77. Es habe im gesamten Zeitraum keine Rückzahlungen gegeben. b) Verbindlichkeiten: 1.1.2003: € 22.704,93. 31.12.2003: € 33.325,09. 31.12.2004: € 37.197,16. 31.12.2005:…
…UmgrStG in Höhe von 3,300.000,00 € ausgewiesen, die im Jahresabschluss der GmbH zum 31. März 2001 in der Bilanz noch mit einem Betrag von 1,782.940,96 € bei den Verbindlichkeiten unter der Bezeichnung "Entnahmen gem. § 16 (5) Z 2 UmgrStG"…
…haftende Hypothek bildet dann einen Teil der Gegenleistung und ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Erwerber vertraglich verpflichtet hat, den Veräußerer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten (VwGH 22.3.1973, 1402/72). Sie stellt eine sonstige Leistung im Sinne des …
…in Höhe von 171.583,00 € angemeldet, wovon nunmehr 80%, das sind 137.266,00 € als Erlass einer betrieblich bedingten Verbindlichkeit trotz mangelnden Geldflusses im Zuge der Betriebsprüfung als Sanierungsgewinn qualifiziert worden seien. Der Bw. habe seinen Gewinn stets als so genannter Einnnahmen…
…Kommunalsteuerverbindlichkeiten an die Gemeinde W zu den geprüften Bilanzstichtagen wie folgt aushafteten: | | 31.3.2003: | 31.3.2004: | 31.3.2005: | Verbindlichkeit KommSt | 192.836,93 | 223.414,23 | 142.336,33 | Ausbuchung wegen Verjährung lt…
…treffende Zahlungslast die Vertragsteile auf oben beschriebene interne Tilgungsvereinbarung verweisen. Gleichzeitig verweisen die Vertragsteile darauf, dass die Pfandgläubigerin die Übergeberin aus ihrer Haftung für diese Verbindlichkeit bereits entlassen hat. ..." Das Finanzamt setzte daraufhin auf Grund dieses Rechtsvorganges mit Bescheid vom 26. Februar 2007, Erfassungsnummer zzz…
…Forderung der noch lebenden Erblasserin gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden konnte. Es wäre sonst bei sämtlichen Verbindlichkeiten eines Nachlasses der Fall, dass diese nach dem Tod eines Erblassers nicht mehr geltend gemacht werden könnten, was rechtlich nicht beabsichtigt sei. Über die Berufung wurde erwogen…
…| Vorsteuern 2001 bisher | 0,00 | Vorsteuern lt. BP | -2,054.350,21 Feststellungsverfahren: Mit der Zahlung vom 24.06./02.07.01 fiel die Verbindlichkeit gegenüber der Firma Liefer GmbH iHv. ATS 13,424.420,25 weg. Mit "Factoring-Vertrag" vom…
…K aus dem Jahr 2001 zu berücksichtigen ist. Zu ergänzen ist auch, dass bei Berechnung der Vorsteuerberichtigung und des Rentenbarwertes ein Rechenfehler unterlief, welcher berichtigt wird (siehe unten). 3) Berechnung: a) Umsatzsteuer Offene Verbindlichkeit zum 31.05.1999: ATS 13,424.420,25 abzüglich Zahlung . . …
…einer Verwertung. Einem Verkehrswert von € 221.939,00 und von € 99.900,00 für den Hälfteanteil (siehe Gutachten) stünden hypothekarisch besicherte, im Erbswege übernommene Verbindlichkeiten von € 333.445,35 gegenüber. Selbst wenn nach dem Todesfall das sämtliche Nachlassvermögen veräußert worden wäre, würde…
… keine bloße Vermutung), b) nach denen im jeweiligen Einzelfall, c) mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei. Die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme reiche nicht aus. Der Abgabepflichtige müsse vielmehr entweder ausdrücklich mit einer Inanspruchnahme konfrontiert werden oder selbst Schritte zur…