…gemäß § 35 Abs. 3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich vertretenen) beschuldigten Verbandes vom 12. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12.April 2010, Zl…
…Verdacht bestehe, dass CP als Entscheidungsträger iSd § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm. § 28 a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung der den Verband treffenden Pflichten (vorsätzlich) als dessen Geschäftsführer im Bereich des genannten Finanzamtes unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…248,48 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe und 2. die B-AG als belangter Verband die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen habe, dass S als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 28a FinStrG und § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 22. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. August 2010, Strafnummer 002, zu Recht erkannt: Die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in…
…dass H.H. als Entscheidungsträger im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) vorsätzlich zu ihren Gunsten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 3-6,9,10,12/2007 in Höhe von € 16.600,00; 2,4,5,10,12/2008 in Höhe von € 16.154…
…der Verdacht bestehe, dass FL als Geschäftsführer und damit als Entscheidungsträger des genannten Verbandes iSd § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm. § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung der den Verband treffenden Pflichten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…
…habe der Bw. die Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. II) Die Fa. M-GmbH treffe gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Verbandverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Verbindung mit § 28a Abs. 2 FinStrG die Verantwortung dafür, dass M.M. als deren Geschäftsführer…
…€ 363,00 und allfällige Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festzusetzen sind, zu tragen. II. Die E GmbH ist im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2007/112, als belangter Verband dafür verantwortlich, dass S als ihre Geschäftsführerin…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen hat und andererseits die B-GmbH als belangter Verband [ergänze: die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen hat, dass R als Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG iVm…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
…1 lit. a FinStrG begangen hat, wobei II. die B-KG als belangter Verband die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen hat, dass A als Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG [zu…
…zu lauten hat wie folgt: III.1. Die B-GmbH ist schuldig, sie hat als belangter Verband die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen, dass A als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG iVm …
Hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2007 ist die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 11.809,05 durch A als Geschäftsführer der B-GmbH bis zum Ablauf des 15. März 2007 zu entrichten gewesen; ebenfalls war bis zu diesem Zeitpunkt von ihm eine vom Steuerberater…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) und mit § 28a FinStrG über die Beschwerde (§ 152 FinStrG) des genannten belangten (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich vertretenen) Verbandes vom 28. Mai 2010 gegen den Bescheid (Sicherstellungsauftrag…
…Wien, Währingerstrasse 2-4, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) u.m. § 28a FinStrG über die Beschwerde (§ 152 FinStrG) des obbezeichneten (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich vertretenen) belangten Verbandes vom 29…
…Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich vertretenen) beschuldigten Verbandes vom 28. Juli 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. Juni 2010…