…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…a FinStrG in Verbindung mit § 28a FinStrG und § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Berufung des belangten Verbandes vom 6. November 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. August 2009, SpS…
…verhängt worden ist. Mit demselben Erkenntnis wurde auch die Y--GmbH als belangter Verband für schuldig befunden, weil sie die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen habe, dass Dr.X als Entscheidungsträgerin [im Sinne des § 2 Abs…
…GmbH , sohin als Entscheidungsträgerin iSd § 2 Abs. 1 Z. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) aufgetreten ist und sie sich als solche sich wegen einer Hinterziehung an Umsatzsteuer betreffend das genannte Unternehmen für das Veranlagungsjahr 2005 nach § 33 Abs. 1 FinStrG strafbar gemacht hat. Gemäß § 28a Abs. 2…
…in Höhe von 22 Tagen verhängt wurde, und ist weiters die R-G-KG , vormals R-KEG der Verantwortlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) für die genannten Finanzvergehen ihres Geschäftsführers schuldig gesprochen und über sie gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 28a Abs…
…in der Finanzstrafsache gegen die Firma PB GmbH, R, als (belangter) Verband iSd §§ 1 Abs. 2 und 28a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), vertreten durch die PZP Steuerberatung GmbH, 4910 Ried, Am Burgfried 14, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…c GmbH (FN g, LG Feldkirch) mit Sitz in i, als belangter Verband herangezogen, die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen, dass a als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG zu Gunsten…
…Verdacht bestehe, dass CP als Entscheidungsträger iSd § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm. § 28 a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung der den Verband treffenden Pflichten (vorsätzlich) als dessen Geschäftsführer im Bereich des genannten Finanzamtes unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…der Verdacht bestehe, dass FL als Geschäftsführer und damit als Entscheidungsträger des genannten Verbandes iSd § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm. § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung der den Verband treffenden Pflichten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf…
…J und S, als dessen Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Verbindung mit § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen ein Finanzvergehen begangen haben und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß § 3 Abs. 2 VbVG…
…248,48 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe und 2. die B-AG als belangter Verband die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür zu tragen habe, dass S als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
…gemäß § 35 Abs. 3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich vertretenen) beschuldigten Verbandes vom 12. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12.April 2010, Zl…
…§ 2 Abs. 1 (ergänze: Z 1) Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) im genannten Finanzamtsbereich Lohnsteuer(n) und Dienstgeberbeiträge (ergänze: zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen) samt Zuschlägen für Jänner bis April und Juni bis August 2006 iHv. insgesamt 29.519,85 € nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet…
…dass H.H. als Entscheidungsträger im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) vorsätzlich zu ihren Gunsten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 3-6,9,10,12/2007 in Höhe von € 16.600,00; 2,4,5,10,12/2008 in Höhe von € 16.154…
…€ 363,00 und allfällige Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festzusetzen sind, zu tragen. II. Die E GmbH ist im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2007/112, als belangter Verband dafür verantwortlich, dass S als ihre Geschäftsführerin…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 28a FinStrG und § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 22. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. August 2010, Strafnummer 002, zu Recht erkannt: Die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in…