…Unterrichtspraktikums, herauszuarbeiten sein. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für Unterrichtspraktikanten finden sich im Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG) 1988, für Lehrer im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und Schulorganisationsgesetz (SchOG): Unterrichtspraktikanten: § 1 Abs. 1 Unterrichtspraktikumsgesetz 1988 (UPG): Das Unterrichtspraktikum soll Absolventen von Lehramtsstudien auf Grund des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen,...…
…Da die Tochter der Bw. in der Zeit vom 30.8.2004 bis 29.8.2005 das Unterrichtspraktikum absolviere, stehe sie laut Unterrichtspraktikumsgesetz § 1 (3) in keinem Dienstverhältnis, sondern in einem Ausbildungsverhältnis. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die…
…Schuljahr in S absolviert, kein Dienstverhältnis sondern ein Ausbildungsverhältnis ist. Dieses Informationsblatt hat folgenden Inhalt: "Mit der ausgesprochenen Zulassung zum Unterrichtspraktikum unterliegen Sie für diesen Zeitraum den Bestimmungen des Unterrichtspraktikumsgesetzes (BGBl Nr. 145/1988). Das Unterrichtspraktikum ist kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Es beginnt mit…
…Bw in dem Umstand, dass für die Ausübung des "Lehrberufes" dieses Praktikumsjahr notwendig sei, dass durch das Praktikum (laut Unterrichtspraktikumgesetz) kein Dienst- sondern ein Ausbildungsverhältnis begründet werde, die Pflichtveranstaltungen am PI in F besucht werden und eine Abschlussarbeit geschrieben werden müsste(n), das Praktikum zwingende…
…Tage unentschuldigt versäumt werden. Der praktische Unterricht an einer Schule mit einem Begleitlehrer beträgt 6 Wochenstunden und wird abschließend vom Schulleiter benotet. Wichtig erscheinen mir folgende Punkte des Unterrichtspraktiumgesetzes: (3) Durch die Zulassung zum Unterrichtspraktikum und dessen Ableistung wird kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis begründet…
…herauszuarbeiten sein. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für Unterrichtspraktikanten finden sich im Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG) 1988, für Lehrer im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und Schulorganisationsgesetz (SchOG): Unterrichtspraktikanten: § 1 Abs. 1 Unterrichtspraktikumsgesetz 1988 (UPG): Das Unterrichtspraktikum soll Absolventen von Lehramtsstudien auf Grund des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen,..., in…
…ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Die Einführung des Unterrichtspraktikums für Absolventen der Lehramtsstudien mit Bundesgesetz vom 25. Februar 1988 über das Unterrichtspraktikum (Unterrichtspraktikumsgesetz - UPG) wurde damit begründet, dass die pädagogische Ausbildung in den neuen Lehramtsstudien zwar verbessert worden sei…
…geboren am 8. April 1979. Als Nachweise legte die Bw. den Bescheid des Landesschulrates für Kärnten über die Zulassung zum Unterrichtspraktikum vom 21. Juni 2004 sowie einen Auszug aus dem Unterrichtspraktikumsgesetz (BGBl. Nr. 130/2003) bei. Mit Bescheid vom 10. März 2005 wies das Finanzamt…
…sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es sich beim Unterrichtspraktikum um eine Berufsausbildung iSd FLAG handelt. In dem zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Unterrichtspraktikumsgesetzes ergangenen Erkenntnis VwGH 27.8.2008, 2006/15/0080, auf das das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung sowie in der mündlichen…