…Der Bw. erbringt daher eine Bauleistung. Die AG verkauft mehrere Häuser an Endkunden. Durch die Errichtung und den Verkauf von einigen Häusern wird die Unternehmereigenschaft der AG im Sinne des § 2 UStG begründet. Zu klären bleibt, ob auch die AG mit der Erbringung einer Bauleistung…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß …
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß …
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA - Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA- Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA- Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…2) Ich bin Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Durch meine Mieteinnahmen, die nach Aussage des Finanzamtes Bregenz fremdüblich sind, liegt jedenfalls die Unternehmereigenschaft vor. Nachdem auf Dauer gesehen Einnahmenüberschüsse erzielt werden, liegt keine Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG vor. …
…Daraus ist ersichtlich, dass als Verpächterin im Jagdpachtvertrag die Personengemeinschaft Agrargemeinschaft Bw und Agrargemeinschaft Partnerin gemeint war (siehe Überweisungsbelege 2006-2008 = AB 150). Zusammenschlüsse mehrerer Personen haben selbst Unternehmereigenschaft, wenn die Personenmehrheit als solche nach außen hin (Dritten gegenüber) in Erscheinung tritt (Ruppe/Achatz…
…20.10.2004, 2000/14/0114). 2. Unternehmerbegriff: Strittig ist, ob zwischen J M und F M (und eventuell weiteren Personen) im berufungsgegenständlichen Zeitraum eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Unternehmereigenschaft bestanden hat oder nicht. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche…
… 2 Abs.3 UStG hin und erläutert, dass seiner Meinung nach jedenfalls von einer Unternehmereigenschaft auszugehen ist. Eine Unternehmenseinheit sei aufgrund der Eigentümerlosigkeit von KöR nicht denkbar. Zum Entgeltbegriff des UStG wird in der mündlichen Verhandlung weiters ausgeführt: "Das Entgelt muss über den Anerkennungszins hinausgehen…
…Eigentümer eintragungsfähig sind. Dies entspricht selbst der Ansicht der Finanzverwaltung im "Diözesanerlass" AÖF 1975/225. Damit ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Bw "Pfarrpfründe" und die "Pfarrkirche" zwei verschiedene Körperschaften öffentlichen Rechst darstellen. Unternehmereigenschaft der Bw (wirtschaftliche Tätigkeit) Unternehmer ist, wer selbständig, nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht…
…Eigentümer eintragungsfähig sind. Dies entspricht selbst der Ansicht der Finanzverwaltung im "Diözesanerlass" AÖF 1975/225. Damit ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Bw "Pfarrpfründe" und die "Pfarrkirche" zwei verschiedene Körperschaften öffentlichen Rechst darstellen. Unternehmereigenschaft der Bw (wirtschaftliche Tätigkeit) Unternehmer ist, wer selbständig, nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht…
…Eigentümer eintragungsfähig sind. Dies entspricht selbst der Ansicht der Finanzverwaltung im "Diözesanerlass" AÖF 1975/225. Damit ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Bw "Pfarrpfründe" und die "Pfarrkirche" zwei verschiedene Körperschaften öffentlichen Rechst darstellen. Unternehmereigenschaft der Bw (wirtschaftliche Tätigkeit) Unternehmer ist, wer selbständig, nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht…
… 2 Abs.3 UStG hin und erläutert, dass seiner Meinung nach jedenfalls von einer Unternehmereigenschaft auszugehen ist. Eine Unternehmenseinheit sei aufgrund der Eigentümerlosigkeit von KöR nicht denkbar. Zum Entgeltbegriff des UStG wird in der mündlichen Verhandlung weiters ausgeführt: "Das Entgelt muss über den Anerkennungszins hinausgehen…