…CDs, etc. Die übliche Tätigkeit von Discjockeys besteht ja vielmehr im "unterhaltsamen" Gestalten und Moderieren einer Unterhaltungsdarbietung. Im konkreten Fall traf dies sicherlich nicht zu. Weiters ist noch anzuführen, dass Herr OI in dieser Zeit überwiegend in Österreich tätig war und somit unbeschränkte Steuerpflicht vorlag…
…Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugssteuer). Strittig ist, ob der Bw. mit seinen Einkünften lediglich der Abzugsbesteuerung unterliegt ("Ausländersteuer" laut Bw.) oder ob ein…
…99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988, dass die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler....oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug erhoben wird (Abzugsteuer). Letztlich normiert § 100 Abs. 1, dass die Abzugsteuer gemäß § 99…
…Gem. §§ 98 u. 99 EStG würden Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Artist bzw. als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland einer Abzugsteuer unterliegen. Erfolge die Auszahlung an die Künstler über eine ausländische Künstleragentur, unterliege nur der im Gesamtentgelt enthaltene Künstleranteil der Abzugbesteuerung (sog. "Künstlerdurchgriff"; siehe…
…der Lebensführung zuzurechnen. Wie der VwGH in dem Erkenntnis vom 17.9.1997, 94/13/0001, ausführt, erwächst jedoch bestimmten Personen, z.B. Leistungssportlern und Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Bewegungsablauf, Geschicklichkeit etc.) erforderlich macht…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Steuerabzug (Abzugsteuer) erhoben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 100 Abs…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. 2. Bei Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ein Steuerabzug unterbleibt…
…Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Die Einkommensteuer…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…im Inland, -aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und -aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 ist Schuldner der Abzugsteuer der Empfänger der Einkünfte gemäß § 99 Abs…
…Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland - sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Der Bw…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist.  …
…deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Bewegungsablauf, Geschicklichkeit etc.) erforderlich macht (zB bei Leistungssportlern, Mitwirkenden bei Unterhaltungsdarbietungen, wie zB Akrobaten, Tänzer oder Artisten). Dies auch deswegen, weil solchen Berufsgruppen durch das erforderliche Training (regelmäßig auch durch Beiziehen eines Trainers…
…selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 102 Abs. 1 sind zur Einkommensteuer zu veranlagen: 1. Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug…
…unterhalten wird oder im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…unterhalten wird oder im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…dann vor, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw einem (umfassenden, anerkannten) Kunstfach entfaltet wird. Ein Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ("Unterhaltungskünstler"), wie zB ein Illusionist und Zauberkünstler, wirkt grundsätzlich nicht in einem Kunstzweig bzw Kunstfach (VwGH vom 20.11.1989, 88/14/0211).
…ausschließlich berufliche Veranlassung dazu, dass diese Aufwendungen abzugsfähig seien. Gemäß Rz 4719 der Einkommensteuerrichtlinien stellten Kosten für ein Fitness-Studio für bestimmte Berufsgruppen (zB Mitwirkende bei Unterhaltungsdarbietungen) abzugsfähige Aufwendungen dar (siehe auch VwGH 17.9.1997, 94/13/0001 sowie die weiteren, bereits in der…