…Lebensjahres entstandenen Behinderung dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Besteht demnach keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene Unterhaltsunfähigkeit steht weder ein Grund- noch ein Erhöhungsbetrag zu (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG § 8 Rz 24). Das Gesetz stellt dabei auf…
…01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aus medizinischer Sicht und biographischen Daten kann eine Unterhaltsfähigkeit vor dem 21. LJ nicht bestätigt werden. erstellt am 2008-08-25 von SG leitender Arzt…
…Schulbesuch der Tochter mittlerweile wieder fortgesetzt wurde, sondern wird dort vielmehr erneut auf die Hintergründe des Schulabbruches Bezug genommen. Die vorhin erwähnte Stellungnahme der Berufungswerberin auf die ergänzende Begründung der Unterhaltsfähigkeit durch das Bundessozialamt enthält zudem keine Umstände, die auf eine Unschlüssigkeit der diesbezüglichen Bescheinigung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. Mai 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 3. August 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 24. Juli 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung) für die Zeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Juli 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Juli 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2003, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Oktober 2007 ein Grad der Behinderung von 50 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend festgestellt. Die rückwirkende Einschätzung des Grades der Behinderung erfolgte mit 01. September 2005. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. die dauernde Unterhaltsunfähigkeit wurde nicht bescheinigt. Gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 8 Abs…
…nicht zugestimmt am 2009-10-29 Leitender Arzt: S Das Gutachten wurde durch die leitende Ärztin insofern abgeändert bzw. ergänzt, als diese festhielt, dass zwar das Leiden seit Geburt bestehe, die Unterhaltsunfähigkeit sei aber, da eine langjährige Berufstätigkeit vorliege, erst nach dem 21. bzw. 27…
…ein. In sämtlichen Gutachten wurde dem Bw. ein Behinderungsgrad von 50% ab Jänner 1994 bescheinigt. Die voraussichtlich dauernde Unterhaltsunfähigkeit wurde übereinstimmend ab demselben Zeitpunkt angenommen; dies mit dem Vermerk, dass die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Behinderungsgrades und der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit auf Grund der…
…mit 50 %, im Erstgutachten ab 1.9.2011 und im Zweitgutachten ab 1.3.2011, festgestellt. Eine voraussichtlich dauernde Unterhaltsunfähigkeit wurde in keinem der Gutachten bescheinigt. Rechtliche Würdigung Der Verfassungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.2007, B 700/07, aus, dass sich aus…
…BGBl. II Nr. 261/2010. In allen drei Gutachten wurde dem Bw. ein Behinderungsgrad von 50% ab Juli 2011 bescheinigt. Die voraussichtlich dauernde Unterhaltsunfähigkeit wurde übereinstimmend ab demselben Zeitpunkt - 1. ambulante Behandlung im OWS 7/2011 wg. zunehmender Exazerbation von wahnhaften Ideen - angenommen. Der Bw…
…Behinderung im Sinne des FLAG vorgelegen habe, so spricht die langjährige Berufstätigkeit (ca. 14,5 Jahre) der Bw., die das Gutachten zu Recht als Indiz gegen eine schon damals vorliegende dauernde Unterhaltsunfähigkeit heranzieht, dagegen (sh. VwGH 22.12.2011, 2009/16/0310 unter Verweis auf…
…ausgeht, die langjährige Berufstätigkeit der Bw. als Indiz für eine damals noch nicht gegebene dauernde Unterhaltsunfähigkeit heranzieht (sh. VwGH 22.12.2011, 2009/16/0310), und schließlich den Zeitpunkt des Eintritts der dauernden Unterhaltsunfähigkeit mit dem Zeitpunkt der Pensionierung festlegt, so sind dies Aussagen, die…
…G.. Wenn daraus der Schluss gezogen wird, dass der Sohn der Bw. zwar derzeit voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, dass aber eine derartige Unterhaltsunfähigkeit nicht bereits vor dem 21. (25. bzw. 27.) Lebensjahr, sondern offensichtlich erst ab Dezember 2011 eingetreten…
…also keine vor dem 21. (25 bzw. 27.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (sh. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 19ff…
…schlüssig, nachvollziehbar und weisen keine Widersprüche auf. Schlüssig ist auch, dass die Gutachten die Tatsache der langjährigen Erwerbstätigkeit als Indiz, das gegen eine dauernde Unterhaltsunfähigkeit spricht, angesehen haben. Somit steht auch fest, dass keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den…
…100 % betragen. Besteht also keine vor dem 21. (25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (sh. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz…
…also keine vor dem 21. (25 bzw. 27.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (sh. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 19ff…
…den Familienbeihilfenanspruch ohne rechtliche Relevanz. Im Erstgutachten vom 4.10.2011 findet sich hierzu die Feststellung: "Eine Erwerbsfähigkeit wurde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht erreicht", im Zweitgutachten vom 9.1.2012 fehlen Angaben bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Unterhaltsunfähigkeit. Nur betreffend den GdB wird ausgeführt…
…Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: Mag. Hahn: Unstrittig ist, dass beim Sohn meines Mandanten eine mindestens 50%ige Behinderung, aber keine dauernde Unterhaltsunfähigkeit vorliegt. Das Finanzamt ist allerdings - wie sich aus dem Vorlagebericht vom 22. Februar 2012 ergibt - von einem falschen Sachverhalt ausgegangen. Es war so…