…die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Berufung ebensowenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Zum Antrag des Bw. auf Verfahrenshilfe ist zu bemerken, dass…
…Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Berufung ebensowenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. Februar 2009
… 65, Tz 8 u. 19). Ein Unschlüssigkeitsfall wurde von der Bw. ebenso wenig aufgezeigt wie ein Fall der Unpfändbarkeit. Die nicht näher präzisierten Ausführungen im Vorlageantrag, das Finanzamt habe sich durch die Pfändung "höhere Sicherheit verschafft als den Betrag laut Sicherstellungsauftrag", beziehen sich offenbar darauf…
… 65, Tz 8 u. 19). Ein Unschlüssigkeitsfall wurde von der Bw. ebenso wenig aufgezeigt wie ein Fall der Unpfändbarkeit. Die nicht näher präzisierten Ausführungen im Vorlageantrag, das Finanzamt habe sich durch die Pfändung "höhere Sicherheit verschafft als den Betrag laut Sicherstellungsauftrag", beziehen sich offenbar darauf…
… 65, Tz 8 u. 19). Ein Unschlüssigkeitsfall wurde von der Bw. ebenso wenig aufgezeigt wie ein Fall der Unpfändbarkeit. Die nicht näher präzisierten Ausführungen im Vorlageantrag, das Finanzamt habe sich durch die Pfändung "höhere Sicherheit verschafft als den Betrag laut Sicherstellungsauftrag", beziehen sich offenbar darauf…
…nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Berufung - auch auf Grund der Erhebungen des Vollstreckers vom 5. Juli 2011 - ebenso wenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Dem Einwand, dass die…
… die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Berufung - auch auf Grund der Drittschuldnererklärung vom 28. März 2006 - ebensowenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Behaupten…
Bescheide bzw. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des VN BW, Ort, Straße, vertreten durch Werner F. Grubinger, 5166 Perwang, Hinterbuch 23, vom 14. Dezember 2010 und 27. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Peter Staudinger, vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 29. Juni 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) und betreffend Zurückweisung des gleichzeitig gestellten Antrages auf Berichtigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DH, vertreten durch RPS, vom 3. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 5. April 2007 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Anlässlich…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hannes Paulweber, gegen den Bescheid vom 20. Juni 2003 des Finanzamtes Innsbruck betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die vorgeschriebenen Gebühren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, Renng. 1/Freyung, gegen den (Sammel-)Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Juli 2005 zu ErfNr.xxxxxx/2000, St.Nr.xxx/xxxx…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 3. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 22. Juli 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse1, vertreten durch Mag. Rupert Karl, 5321 Koppl, Kopplerstraße 59, vom 21. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Friederike Heitger-Leitich, vom 21. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SD, Adr., vertreten durch Dr. Christian Neubauer, Notar, 2130 Mistelbach, Hauptpl. 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. April 2003 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 21. April 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Eva Mölzer , gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. Herbert Pablee, betreffend Feststellung der Einkünfte für das Jahr 1999 nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir. Christine Nemeth, vom 27. Mai 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2007 bis April…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch S & K Team Treuhand GmbH, 4320 Perg, Schulrat-Stöckler-Straße 19, vom 19. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Reinhard Schatzl, vom 23. Dezember 2004 und 10…
Schon mit Schreiben vom 16. August 2010 hatte die Berufungswerberin allerdings als Beilage 8 im Jahre 2010 "aktuell im Internet recherchierte Mietanbote, die hinsichtlich Größe und Lage vergleichbar sind" vorgelegt. Sie argumentierte, wenn man von den angebotenen Jahresmieten geschätzte Werte für Terrassen, Balkone, Garagen und…