…6 (1) 27 UStG) Gebrauch gemacht. Die Veranlagungen sowohl zur Umsatzsteuer - und als auch zur Einkommensteuer erfolgten seit 1994 vorläufig. 2002 wurden die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer erstmals um mehr als 15% überschritten, sodass für 2003 und 2004, wo die Umsätze ebenfalls über dieser Grenze lagen…
…als Beobachtungszeitraum iSd. § 189 UGB zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Rechnungslegungspflicht vor dem 1. Jänner 2007 seien im Zweifel die Umsatzgrenzen des § 125 Abs. 1 lit. a BAO in der bis 31.12.2006 geltenden Fassung heranzuziehen. (3) Mit Bescheid vom 7. Februar 2007…
…2 Z 2, dass die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 3 Millionen Schilling betragen hätten. Da 1996 die Umsatzgrenze nicht überschritten worden wäre, könnten für das Jahr 1997 die Betriebsausgaben für die Gutachtenerstellung mit dem Durchschnittssatz von 12 %, für die Wirtschaftstreuhändertätigkeit, die Vortragstätigkeit…
…einer gewerblichen Tätigkeit durchgeführte Vermietungstätigkeit zu gewerblichen Einkünften führe (unter Hinweis auf VwGH 29.11.2006, 2003/13/0065). Somit seien die Bestimmungen über die Spekulationsgeschäfte nicht anwendbar. Da die Umsatzgrenze des § 189 UGB seit Jahren überschritten sei, sei auch die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs…
…stützen. Ruppe hält im Kommentar zur USt fest, dass die Durchschnittssatzbesteuerung auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechts gelte, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Zu den KöR gehören auch jene Agrargemeinschaften, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts organisiert sind. Unter…
…anzuwenden, wenn eine Verpflichtung zur Buchführung nach § 125 BAO besteht. Gegenständlich liegen die in § 125 BAO normierten Umsatzgrenzen für eine Buchführungspflicht (Umsätze über € 400.000,-) nicht vor. Zu prüfen bleibt, ob nicht bei einem § 4/1-Ermittler die Möglichkeit einer Forderungsabzinsung besteht. Fakt ist…
…weitaus überwiegen. Ein Nachweis, dass die Umsätze des Hauptbetriebes allenfalls höher wären (und die Umsätze aus der Nebentätigkeit bei Weitem übersteigen würden) oder, dass trotz Überschreitens dieser Umsatzgrenzen eine wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit gegeben wäre, wurde von Seiten der Bw. nicht erbracht. Die Bw. stützt…
…noch in der elterlichen Landwirtschaft mit. Die jährlichen Umsätze aus der Tätigkeit als Hufschmied bewegten sich - mit Ausnahme des Jahres 2005 - jeweils knapp unter bzw. über (innerhalb des Toleranzbereiches) der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer. Ab dem Jahr 2005 pachtete der Bw. die Landwirtschaft von seinen Eltern…
…1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Grundsätzlich besteht daher für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer bei Überschreiten oa. Umsatzgrenzen die Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG…
…Zweifel zugunsten für ES - entsprechende Abschläge von den durch griffweise Schätzung ermittelten Bemessungsgrundlagen vorgenommenen werden müssten, womit man aber in gefährliche Nähe zu den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer geriete. Zumal in Anbetracht des Zeitablaufes und der verschollenen Belegsammlung ist auch eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes nicht…
…Mai 2008, GZ BMF-010206/0050-VI/5/2008, steuerfrei. Ein Abstellen der begünstigten Bereiche auf prozentuelle Umsatzgrenzen stehe dem Normzweck des § 6 KVG entgegen. Hinsichtlich der Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verwies die Bw. weiters auf eine Richtlinie des BMF zur Durchführung des KVG im…
…seien. Für das Jahr 2002 sei für die Zwecke der Einkommensermittlung die Pauschalierungsbestimmungen in Anspruch genommen worden, die das Finanzamt mit dem Hinweis verwehre, dass der Umsatz des laufenden Jahres bereits die Umsatzgrenzen für Pauschalierungsmöglichkeit übersteige. Die Anwendungsvoraussetzungen der Pauschalierungsverordnung würden in § 2 Abs. 2…
… 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Grundsätzlich besteht daher für Unternehmer bei Überschreiten oa. Umsatzgrenzen die Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht…
… 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Grundsätzlich besteht daher für Unternehmer bei Überschreiten oa. Umsatzgrenzen die Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht…
… 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Grundsätzlich besteht daher für Unternehmer bei Überschreiten oa. Umsatzgrenzen die Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht…
… 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Grundsätzlich besteht daher für Unternehmer bei Überschreiten oa. Umsatzgrenzen die Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht…
…Punkt III des angeführten Vertrags, worin sich der Partner verpflichtet, eine marktgerechte Kundenbetreuung zu gewährleisten, zu ersehen, dass das Verhalten des Partners nicht statisch sich an Umsatzgrenzen orientieren kann, sondern nach den Vorgaben, die X definieren lassen, was als "marktgerechte Kundenbetreuung" bzw. "wirtschaftlicher Willen" gemeint…
… 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Grundsätzlich besteht daher für Unternehmer bei Überschreiten oa. Umsatzgrenzen die Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht…
…befragt worden. Es sei nicht auf die vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen Bezug genommen worden, wie auch keine Stellungnahme zur Vergabepraxis von Steuernummern an selbstständige Begleitpersonen, die gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreiten und entsprechende Einkünfte nicht erzielen würden, erfolgt sei. Zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung: Die Bw. übe ein…
…anzusetzen oder es sind die erklärten Ergebnisse als einer Schätzung entsprechend anzusetzen. Wenn allerdings nur aus dem Umstand der Überschreitung der Umsatzgrenzen der Pauschalierungsverordnung um weniger als 40% Zusatzgewinnsätze von über 100% im Zuge einer Schätzung aufrechterhalten werden, muss wohl die Pauschalierungsverordnung dem Auftrag des …