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UFSL RV/0670-L/04Aufwendungen für Besuchsfahrten zu den Kindern bei getrennt lebenden Partnern stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2005

…dass die Aufwendungen für die Besuchsfahrten zu den minderjährigen Kindern nach Deutschland sowie die Kosten zur Durchsetzung des Umgangsrechtes weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen seien und daher keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorliege. Gegen obigen Bescheid wurde mit Fax…

UFSL RV/0936-L/06Bei Leistung des Kindesunterhalts nach dem UVG und nicht erfolgter Rückforderung dieser Leistungen an die Mutter, liegt keine Leistung des gesetzlichen Unterhalts durch die Mutter vor, auch wenn sie diverse andere Leistungen für die Kinder (wie Fahrtkosten der Besuchsfahrten zu ihr u.ä.) trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…Aufenthalt beim Kindesvater in B. Die Kindesmutter solle mit den gemeinsamen Kindern entsprechend der Umgangsvereinbarung der Kindeseltern zukünftig das Umgangsrecht ausüben. Ein Gerichtsbeschluss bezüglich einer Unterhaltsvereinbarung der Kindeseltern betreffend die Kinder liegt nicht vor. Aus einem Schreiben der Anwältin der Bw. vom 8.3.2006…

UFSF RV/0098-F/10Widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2013

…Fahrzeug (siehe beiliegende Aufstellung) ich hatte trotz meiner Außendienste immer ab Freitagmittag frei, um meine Kinder besuchen zu können, das Umgangsrecht wird in Deutschland sehr restriktiv ausgeübt, man verliert es sofort, wenn man die Vereinbarungen nicht einhält ich habe am Freitag immer um 17.00…

UFSL RV/0318-L/11Nachweis der Leistungen aus einer Versorgungsrente (Ausgedinge)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…der Speise, im Kühlschrank - und in der Tiefkühltruhe unterzubringen sowie das Telephon und den Fernsehapparat im bisherigen Rahmen zu benützen. Weiters steht den Übergebern das freie Aufenthalts- und Umgangsrecht in sämtlichen Wirtschaftsgebäuden und Stallungen sowie auf den zu den Übergabsliegenschaften gehörigen Grundstücken zu. Sollten die…