…Kurve ins Schleudern gekommen war; auch war der Unfall selbst verschuldet. In der Lehre werden als Beispiele für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten - auch unter Bezugnahme auf das angeführte Erkenntnis des VwGH - etwa Trunkenheit und abgefahrene Reifen genannt (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, …
…Der Bw. sei allerdings als Fahrzeuglenker zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen. Gründe, die im persönlichen Bereich des Betriebsinhabers liegen, wie beispielsweise Trunkenheit, seien nicht geeignet, um Aufwendungen eines daraus resultierenden Schadensfalles abzugsfähig zu machen. Zum Berufungspunkt "Umsatzdifferenz Darlehensbuchung" wandte der Prüfer ein, dass beim Bw. in…
…einem Verkehrsunfall dann als Aufwand abgezogen werden, wenn der betriebliche Zusammenhang nicht durch auf privaten Ursachen beruhenden Ursachen überlagert würden. Bei Trunkenheit am Steuer sei dies aber der Fall. Daher könnten die Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. (7) Innerhalb verlängerter Berufungsfrist wurde gegen diese…
…selbst ab. | 3.) | Die Auftragnehmer haften für allfällige Schäden, die sie im Zuge der Auftragserledigung verschulden (zB durch Trunkenheit). | 4.) | Bei Anmietung einer Maschine haftet der Mieter von der Übernahme bis zur Übergabe für allfällige Schäden, die durch ihn verschuldet wurden…