…Die Lohnsteuerpflicht treffe ausschließlich die Dienstnehmer der Spielbank bzw. des Konzessionärs. Die steuerliche Schlechterstellung dieser Zuwendungen bzw. Trinkgeldsubstitute an Dienstnehmer eines Konzessionärs sei daher system- und verfassungswidrig. In § 27 GlSpG sei ausdrücklich formuliert, dass der Konzessionär keinen wie immer gearteten Anspruch auf die Zuwendungen in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: Einkommen 2000: 50.269,76 €; Einkommensteuergutschrift…
…Die Lohnsteuerpflicht treffe ausschließlich die Dienstnehmer der Spielbank bzw. des Konzessionärs. Die steuerliche Schlechterstellung dieser Zuwendungen bzw. Trinkgeldsubstitute an Dienstnehmer eines Konzessionärs sei daher system- und verfassungswidrig. In § 27 GlSpG sei ausdrücklich formuliert, dass der Konzessionär keinen wie immer gearteten Anspruch auf die Zuwendungen in…
… 3 Abs. 1 Z 16a erster Satz EStG 1988 sind somit nicht erfüllt. 7.) Es braucht auch nicht beantwortet zu werden, ob ein Tronk-System, bei dem Trinkgeld zunächst gesammelt und dann nach bestimmten Gesichtspunkten an die Arbeitnehmer eines Betriebs verteilt wird, einer Anwendung des…
…darauf, dass vom System her lediglich 99.999 Daten gespeichert werden können, weshalb auch ohne seinen Eingriff, spätestens nach 2 Monaten die Daten überschrieben würden. Bezüglich der Ermittlung der Tageslosungen erklärte der Bw., dass in seinen Gaststätten ein sogenanntes Tronc-System eingeführt worden sei, weshalb…
…stellt zur "ortsüblichen Höhe" von Trinkgeldern folgende Überlegungen an: Auch die Höhe der Trinkgelder, die im Glücksspielbereich gegeben wird, ist nicht mit anderen Trinkgeldberufen oder Tronc-Systemen vergleichbar. So weiß man aus einem Erkenntnis des OGH (vom 21.12.2004, 5 Ob 112/04p) zu …
…aber die Wasserleitung alleine. Die Leitungsanlage sei für sich selber nicht nutzbar und wirtschaftlich mit der Wasserversorgungsanlage (Brunnen, Pumpstation usw.) verbunden. Diese sei ein einheitliches System. 4. a) In einer Stellungnahme zur Berufung vom 29. März 2001 führte der Betriebsprüfer aus, die Lebensdauer des WG…
…Zweck einer Wassergenossenschaft kann nach § 73 Abs. 1 lit. b bis lit. d WRG 1959 insbesondere sein: b) die Versorgung mit Trink-, Nutz- und Löschwasser einschließlich der notwendigen Speicherungs-, Anreicherungs- und Schutzmaßnahmen; c) die Ent- und Bewässerung sowie die Regelung des Grundwasserhaushaltes; d) die Beseitigung…