…des Gesangsbetriebes gehörten. Ebenso sei die Teilnahme an diversen Eisschießbewerben der Gemeinde kommunalpolitisch verpflichtend und daher Bestandteil des Unternehmens. Die im Akt befindliche Ablichtung eines Gruppenfotos der Vereinsmitglieder zeigt zwölf Damen im Dirndlkleid und acht Herren im Trachtenabzug. Ein Hinweis auf den bw. Verein ist…
…adressiert seien, seien wegen Formmängeln nicht abzugsfähig. Aufwendungen für Bekleidung stellten nur insoweit abzugsfähige Berufsbekleidung dar, als diese Kleidungsstücke nicht als Zivilbekleidung in Betracht kämen. Dirndl und Trachtenanzüge zählten nach der aktuellen Rechtslage zur bürgerlichen Kleidung. Hemden, Unterwäsche sowie Strumpfhosen seien aus den erklärten Vorsteuerbeträgen…
…Dies gelte auch, wenn die Bekleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen wird. Weder der schwarze Anzug eines Orchestermitgliedes, noch Trachtenanzüge, noch Dirndln eines Gastronomiebetriebes seien als typische Berufskleidung anzusehen. Ausgenommen seien solche Kleidungsstücke, denen ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zukomme (z.B. Einheitskleidung von Restaurant…
…aus den derzeit geltenden Lohnsteuerrichtlinien!! Weder der schwarze Anzug von Mitgliedern eines Orchesters (VwGH 11.4.1984, 83/13/0048) noch Trachtenanzüge oder Dirndln in Gastronomiebetrieben (VwGH 19.10.1988, 86/13/0155) sind als typische Berufskleidung anzusehen, es sei denn, solchen Kleidungsstücken kommt ein…
…erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufsbekleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Als nichtabzugsfähige Bekleidung sind beispielsweise der schwarze Anzug von Orchestermitgliedern sowie Trachtenanzüge oder Dirndl in einer Dirndlstube (VwGH 05.06.2002, 99/08/0166), weiße Hemden…
…26.04.2007, 2006/14/0036). Weder der schwarze Anzug von Mitgliedern eines Orchesters (VwGH 11.4.1984, 83/13/0048) noch Trachtenanzüge oder Dirndl in Gastronomiebetrieben (VwGH 19.10.1988, 86/13/0155) sind als typische Berufskleidung anzusehen, es sei denn, solchen Kleidungsstücken kommt…
…erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Als nichtabzugsfähige Bekleidung sind beispielsweise der schwarze Anzug von Orchestermitgliedern sowie Trachtenanzüge oder Dirndl in einer Dirndlstube (VwGH 05.06.02, 99/08/0166), weiße Hemden…