…Die Bw. ist daher erst ab 1. Juli 2008 zur Vergütung der Energieabgaben berechtigt. Potentieller Vergütungsberechtigter der Energieabgabenvergütung ist nicht der Betrieb als solches, sondern die hinter dem Betrieb stehende Trägerkörperschaft. Gleichwohl § 2 ENAVG davon spricht, dass ein Anspruch auf Vergütung "für alle Betriebe" besteht…
…Die Bw. ist daher erst ab 1. Juli 2008 zur Vergütung der Energieabgaben berechtigt. Potentieller Vergütungsberechtigter der Energieabgabenvergütung ist nicht der Betrieb als solches, sondern die hinter dem Betrieb stehende Trägerkörperschaft. Gleichwohl § 2 ENAVG davon spricht, dass ein Anspruch auf Vergütung "für alle Betriebe" besteht…
…Betrieb gewerblicher Art. Dabei ist es unerheblich, ob ein bereits bestehender Betrieb oder ein von der Trägerkörperschaft neu errichteter und nie selbst aktiv geführter Betrieb entgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Es muss sich aber um einen dem Grunde nach betriebsbereiten Betrieb handeln. Es ist nicht…
…Betrieb gewerblicher Art. Dabei ist es unerheblich, ob ein bereits bestehender Betrieb oder ein von der Trägerkörperschaft neu errichteter und nie selbst aktiv geführter Betrieb entgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Es muss sich aber um einen dem Grunde nach betriebsbereiten Betrieb handeln. Es ist nicht…
…aus. Der Senat folgt daher nicht der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung, wonach im Falle der einheitlichen Verwaltung durch die Trägerkörperschaft eine Zusammenfassung mehrerer Mitunternehmerbeteiligungen als ein einheitlicher Betrieb gewerblicher Art "nach den für Betriebe geltenden Grundsätzen" denkbar wäre (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG…
…aus. Der Senat folgt daher nicht der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung, wonach im Falle der einheitlichen Verwaltung durch die Trägerkörperschaft eine Zusammenfassung mehrerer Mitunternehmerbeteiligungen als ein einheitlicher Betrieb gewerblicher Art "nach den für Betriebe geltenden Grundsätzen" denkbar wäre (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG…
…aus. Der Senat folgt daher nicht der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung, wonach im Falle der einheitlichen Verwaltung durch die Trägerkörperschaft eine Zusammenfassung mehrerer Mitunternehmerbeteiligungen als ein einheitlicher Betrieb gewerblicher Art "nach den für Betriebe geltenden Grundsätzen" denkbar wäre (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG…
…Betrieb gewerblicher Art. Dabei ist es unerheblich, ob ein bereits bestehender Betrieb oder ein von der Trägerkörperschaft neu errichteter und nie selbst aktiv geführter Betrieb entgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Es muss sich aber um einen dem Grunde nach betriebsbereiten Betrieb handeln. Es ist nicht…
…verschiedene vom Unabhängigen Finanzsenat abverlangte Unterlagen vor. Über weiteren Vorhalt führte die Bw. aus, dass als Abgabepflichtiger die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei. Davon sei auch die Behörde erster Instanz in ihrem Bescheid ausgegangen und habe dies in der Bescheidbegründung ausdrücklich ausgesprochen. Dies sei unstrittig…
…verschiedene vom Unabhängigen Finanzsenat abverlangte Unterlagen vor. Über weiteren Vorhalt führte die Bw. aus, dass als Abgabepflichtiger die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei. Davon sei auch die Behörde erster Instanz in ihrem Bescheid ausgegangen und habe dies in der Bescheidbegründung ausdrücklich ausgesprochen. Dies sei unstrittig…
…verschiedene vom Unabhängigen Finanzsenat abverlangte Unterlagen vor. Über weiteren Vorhalt führte die Bw. aus, dass als Abgabepflichtiger die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei. Davon sei auch die Behörde erster Instanz in ihrem Bescheid ausgegangen und habe dies in der Bescheidbegründung ausdrücklich ausgesprochen. Dies sei unstrittig…
…verschiedene vom Unabhängigen Finanzsenat abverlangte Unterlagen vor. Über weiteren Vorhalt führte die Bw. aus, dass als Abgabepflichtiger die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei. Davon sei auch die Behörde erster Instanz in ihrem Bescheid ausgegangen und habe dies in der Bescheidbegründung ausdrücklich ausgesprochen. Dies sei unstrittig…
…verschiedene vom Unabhängigen Finanzsenat abverlangte Unterlagen vor. Über weiteren Vorhalt führte die Bw. aus, dass als Abgabepflichtiger die Trägerkörperschaft der Versorgungseinrichtung anzusehen sei. Davon sei auch die Behörde erster Instanz in ihrem Bescheid ausgegangen und habe dies in der Bescheidbegründung ausdrücklich ausgesprochen. Dies sei unstrittig…
…die weniger nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt, sondern mehr aus Gründen der Repräsentation unterhalten werden, zählt wohl dazu, zumal in den Gremien der Trägerkörperschaft ausdrücklich umfängliche Ermäßigungen bei bestimmten Gruppen von Ballbesuchern wie JungX., Studenten, Präsenz- oder Zivildienstleistende hineinreklamiert wurden. Somit ist auf Grund selbst auferlegter…
…anzusehen ist, den begünstigten Zweck für die (sodann nur mittelbar fördernde) Körperschaft erfüllt. Dieser "Dritte" kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Diese "Dritten" müssen jedoch in einem Weisungsverhältnis zur Trägerkörperschaft stehen. Die Weisungsgebundenheit (vertraglich, der Satzung nach) muss von der Art sein, dass…
…wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Vermögensteuerbereich zu vermeiden. Für Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts komme diese Bestimmung jedenfalls nicht in Betracht, da die Trägerkörperschaft ohnedies nicht der Vermögensteuer bzw. dem Erbschaftsteueräquivalent unterliege. Sonderausgaben-Kürzung: 1989 mit gesamt 830.650,00 S 1990 mit gesamt 1…
…der Trägerkörperschaft steuerfrei sind, in die Betrachtung einzubeziehen sind, ergibt sich aus der Absicht des Gesetzgebers, die Doppelverlustverwertung einzuschränken. Bei den der Einkünfteermittlung des EStG 1988 unterliegenden Personengesellschaften ergibt sich auf Grund der Tangentenwirkung die direkte Erfassung der betrieblichen Gewinne oder Verluste bei der Trägerkörperschaft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH , Adr., vertreten durch Grant Thornton Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1140 Wien, Henckellgasse 19, vom 10. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1 vom 8. Jänner 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2002 entschieden: Der Berufung…