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UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 1/2

…über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen. Bei dem "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" handelt es sich um eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Dem Ansuchen des Bw. vom 19. Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt…

UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 2/2

Der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 ist eine solche in § 529 ABGB geforderte ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes auf die Erben zu entnehmen. Bei den vier übrigen Kindern der Mutter des Bw. (BC, CD, DE und EF) handelt es sich um die gesetzlichen…

UFSI RV/0279-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0303-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 23 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0301-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0299-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0297-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses anzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0295-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0293-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0291-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0289-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0287-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0285-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschuss in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0283-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0281-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0592-I/10Nachträglich ausbezahlter Zuschuss des Landes zur Wohnhaussanierung als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 1/2

…über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen. Bei dem "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" handelt es sich um eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Dem Ansuchen des Bw. vom 19. Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt…

UFSI RV/0359-I/02Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…Insbesonders kann aus den dem Vorlageantrag beigefügten zwei Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung (Förderungszusicherung an den ursprünglichen Förderungswerber) eine widmungsgemäße Verwendung nicht abgeleitet werden, da die Förderungsvoraussetzungen für Wohnhaussanierung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 nicht gleich lautend mit den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind und…

UFSI RV/0601-I/09Ermittlung der "nutzbaren Fläche" iSd § 53 Abs. 5 BewG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2012

…für den eingangs angeführten Steuergegenstand ein Einheitswert festgesetzt, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 ermittelt wurde. Dabei war weder auf die in der Berufung angeführten Bestimmungen des Tiroler Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1987, LGBl. 64/1987, noch auf jene Regelungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. 55/1991…

UFSI RV/0468-I/10Darlehensgebühr: Das in Streit gezogene Wohnbauförderungsdarlehen ist nicht Gegenstand des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…GebG), BGBl 1957/267, idgF, die Rechtsgebühr im Ausmaß von 0,8 % und sohin im Betrag von € 708 vorgeschrieben. In der Begründung wurde unter Verweis auf das Wohnbauförderungsgesetz (WFG) 1984 ausgeführt, dass reine Ankaufsförderungen - im Gegensatz zu geförderten Bauvorhaben (ua. Errichtung, Zubau, Umbau etc…

UFSW RV/3539-W/07Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird und der Verkäufer keine Bauvereinigung ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 2/2

Kaufpreis zwischen den Vertragsteilen für den Erwerb einer Liegenschaft (-anteiles) vereinbart, so bildet dieser in seinem Nennbetrag auch dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer in Anrechnung auf diesen nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer…