…den Jahren 2004 und 2005 ua. als Kinderpsychotherapeutin tätig und kinderlos (die Tochter X wurde erst am xxxx geboren). Strittig ist, ob die folgenden unter der Bezeichnung Fachliteratur und Therapiematerial geltend gemachten Ausgaben als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 berücksichtigt werden…
…zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung; dies auch dann, wenn deren Verwendung vom Dienstgeber angeordnet wird (vgl VwGH 8.10.1998, 97/15/0079). Als Arbeitsmittel anerkannt wurden Aufwendungen für Gegenstände, die als Therapiematerial Verwendung finden wie z.B. Bohnen für Tastkiste, Würfel, Bälle etc.…
…ist, keine Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 EStG 1988, da sie nicht im Zusammenhang mit den Einkünften aus dem Dienstverhältnis stehen. Als Arbeitsmittel anerkannt wurden Aufwendungen für Gegenstände, die als Therapiematerial Verwendung finden wie z.B. Bohnen für Tastkiste, Würfel, Bälle etc.. Ebenso…
…Fahrtkosten (€ 456,80) nicht durch den Verkehrsabsetzbetrag berücksichtig worden und daher zwangsläufig erwachsene agB. 5) Sonstiges Diese Position (€ 408,85) umfasse Aufwendungen wie Gerichtsgebühren iZm der Sachwalterschaft, Therapiematerial und die ÖBB- Vorteilskarte. Das Material bzw. die Gerichtskosten stünden im Zusammenhang mit dem Unfall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 12. Jänner 2009 betreffend Familienbeihilfe und Kindergeld ab März 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 3. März 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Wortfolge "Einkünfte aus selbständiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 24. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 9. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, wie folgt entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe In der elektronisch…