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UFSG RV/0294-G/04Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, das seinen Kunden, die ihrerseits Unternehmen sind, zu einem bestimmten Tarif indirekt die Nutzung österreichischer Leitungsnetze ermöglicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…9 lit. a in Verbindung mit Abs. 10 Z 13 UStG 1994 liege der Leistungsort für Telekommunikationsleistungen dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Bei Vertragspartnern mit Sitz im EU-Gebiet liege der Ort der Leistung somit im Gemeinschaftsgebiet. Eine Verlagerung des Leistungsortes gemäß der…

UFSG RV/0109-G/05Keine Erstattung der auf Roaminggebühren entfallenden Vorsteuern für im Drittland ansässige Telekommunikationsdienstleister;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…Österreich gelegen. Gegen diesen Abweisungsbescheid brachte die Bw. Berufung ein und führte darin aus: Die VO 102 sehe vor, dass der Leistungsort einer Telekommunikationsleistung vom Drittland ins Inland verlagert werde, wenn hier die Nutzung oder Auswertung erfolge. Der Begriff der "Nutzung oder Auswertung" sei im…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 1/2

…und liegt somit im Ausland. Eine Auslegung des österreichischen Umsatzsteuerrechts in der Art, dass für die Bestimmung des Leistungsortes von Telekommunikationsleistungen eine Anknüpfung an das verwendete Netz zu erfolgen hat, würde auch deshalb nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen, da durch die gemeinschaftlichen Regelungen über die Bestimmung…

UFSG RV/0321-G/11Keine Vorsteuererstattung für PKW-Kosten, Katalogleistungen und Aufwendungen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…42, 46, 49 (Teil 2). 2. Sämtliche Rechnungen über an die Bw. erbrachte Telekommunikationsleistungen (vorwiegend der Firma A1) berechtigen ebenfalls nicht zum Vorsteuerabzug, wenn diese Leistungen an die Bw. als deutsche Unternehmerin (wie behauptet) erbracht worden sind. (Wenn diese an die Bw. als Endverbraucherin erbracht…

UFSG RV/0123-G/06Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer; Rechnungsberichtigung; Gutschrift; sonstige Leistung dort ausgeführt, wo Empfänger sein Unternehmen betreibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…sei. Lediglich in den Rechnungen sei das Entgelt versehentlich nicht explizit aufgeteilt worden. Wie im Bescheid vom 21.10.1005 (BVE) zutreffend festgestellt worden sei, handle es sich bei Satellitenübertragungszeiten um eine sonstige Leistung in Form einer Telekommunikationsleistung, deren Ort sich nach § 3a Abs. 10…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 2/2

…1.2.2.Mit der Richtlinie 1999/59/EG zur Änderung der 6. MwSt-RL (mit Wirkung ab 1.1.2000) wurden erstmalig für alle Mitgliedstaaten Sonderregelungen betreffend Telekommunikationsleistungen (Einfügen in Art 9 Abs 2 lit e; Anfügen des Absatz 4 in Art 9) geschaffen…

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…2003/15/0059, zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verordnung BGBl. II 102/1997 (Leistungsortverlagerung bei Telekommunikationsleistungen durch Anbieter aus dem Drittland =VO 102/1997) durch Art 9 der Richtlinie 77/388/EWG, nunmehr Art. 58 Unterabschnitt 8 der Richtlinie 2006/112/EG, insoweit nicht…

UFSG RV/0444-G/05Vorsteuererstattung - Sendemast für Mobilfunkbetrieb stellt keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

…besseren Empfang zu gewährleisten, "die Erbringung von sonstigen Leistungen im Inland unterstellt werde", kann somit keineswegs gefolgt werden. Da im Übrigen die Bw. keine Umsätze im Inland ausgeführt hat - die Telekommunikationsleistungen gegenüber deutschen Unternehmern oder Privaten werden gemäß § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994…