…9 lit. a in Verbindung mit Abs. 10 Z 13 UStG 1994 liege der Leistungsort für Telekommunikationsleistungen dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Bei Vertragspartnern mit Sitz im EU-Gebiet liege der Ort der Leistung somit im Gemeinschaftsgebiet. Eine Verlagerung des Leistungsortes gemäß der…
…Österreich gelegen. Gegen diesen Abweisungsbescheid brachte die Bw. Berufung ein und führte darin aus: Die VO 102 sehe vor, dass der Leistungsort einer Telekommunikationsleistung vom Drittland ins Inland verlagert werde, wenn hier die Nutzung oder Auswertung erfolge. Der Begriff der "Nutzung oder Auswertung" sei im…
…und liegt somit im Ausland. Eine Auslegung des österreichischen Umsatzsteuerrechts in der Art, dass für die Bestimmung des Leistungsortes von Telekommunikationsleistungen eine Anknüpfung an das verwendete Netz zu erfolgen hat, würde auch deshalb nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen, da durch die gemeinschaftlichen Regelungen über die Bestimmung…
…42, 46, 49 (Teil 2). 2. Sämtliche Rechnungen über an die Bw. erbrachte Telekommunikationsleistungen (vorwiegend der Firma A1) berechtigen ebenfalls nicht zum Vorsteuerabzug, wenn diese Leistungen an die Bw. als deutsche Unternehmerin (wie behauptet) erbracht worden sind. (Wenn diese an die Bw. als Endverbraucherin erbracht…
…sei. Lediglich in den Rechnungen sei das Entgelt versehentlich nicht explizit aufgeteilt worden. Wie im Bescheid vom 21.10.1005 (BVE) zutreffend festgestellt worden sei, handle es sich bei Satellitenübertragungszeiten um eine sonstige Leistung in Form einer Telekommunikationsleistung, deren Ort sich nach § 3a Abs. 10…
…1.2.2.Mit der Richtlinie 1999/59/EG zur Änderung der 6. MwSt-RL (mit Wirkung ab 1.1.2000) wurden erstmalig für alle Mitgliedstaaten Sonderregelungen betreffend Telekommunikationsleistungen (Einfügen in Art 9 Abs 2 lit e; Anfügen des Absatz 4 in Art 9) geschaffen…
…2003/15/0059, zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verordnung BGBl. II 102/1997 (Leistungsortverlagerung bei Telekommunikationsleistungen durch Anbieter aus dem Drittland =VO 102/1997) durch Art 9 der Richtlinie 77/388/EWG, nunmehr Art. 58 Unterabschnitt 8 der Richtlinie 2006/112/EG, insoweit nicht…
…besseren Empfang zu gewährleisten, "die Erbringung von sonstigen Leistungen im Inland unterstellt werde", kann somit keineswegs gefolgt werden. Da im Übrigen die Bw. keine Umsätze im Inland ausgeführt hat - die Telekommunikationsleistungen gegenüber deutschen Unternehmern oder Privaten werden gemäß § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994…