…dass diese Erlöse auch der Einkommensbesteuerung unterliegen könnten, ändert an dieser Betrachtung schon deshalb nichts, weil es für die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ausschließlich auf die Tatsachenkenntnis der Abgabenbehörde ankommt, und weil gerade die Auffassung des Bw. über eine Nichtbesteuerung dieser Erlöse doch umso mehr…
…hätte, zu dem eben die Zahlung aus der Lebensversicherung gerade nicht gehöre. Aber auch aus rechtlichen Gründen sei eine Wiederaufnahme unzulässig. Ein Wiederaufnahme-Hindernis bestehe bei Tatsachenkenntnis im konkreten Verfahren. Tatsachen seien ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (VwGH 26. 7…
…2013 ergangene VwGH-Erkenntnis zur Zl. 2010/15/0064 verwiesen, wonach es für die Frage der Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Wiederaufnahmeantrages auf die Tatsachenkenntnis und nicht auf die aus diesen Tatsachen ableitbare mangelnde Bescheidqualität ankommt. Auch der UFS gelangt zur Ansicht, dass der Wiederaufnahmeantrag (weit…
…D.h. die Änderung des sich insgesamt aus der Wiederaufnahme ergebenden steuerlichen Mehrergebnisses beruhe in diesem Fall wesentlich auf der geänderten neuen Tatsachenkenntnis, also auf dem Wiederaufnahmegrund. 4) Allgemeines öffentliches Interesse an der Abgabeneinbringung: Die unrichtige Veranlagung nur unter Einbeziehung einer nichtabzugsfähigen Ausgabe würde einen…
…nicht festgehalten wurde, erklärt sich im Gesamtbild wiederum daraus, dass das zuständige Organ eben nicht im Besitz aller Informationen gewesen ist. Da Abgabepflichtige der Tatsachenkenntnis in eigener Sache ungleich näher stehen als die Abgabenbehörde, ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb seitens des Bw. oder des Parteienvertreters…
…nicht festgehalten wurde, erklärt sich im Gesamtbild wiederum daraus, dass das zuständige Organ eben nicht im Besitz aller Informationen gewesen ist. Da Abgabepflichtige der Tatsachenkenntnis in eigener Sache ungleich näher stehen als die Abgabenbehörde, ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb seitens der Bw. oder des Parteienvertreters…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
Auch wenn der damalige Einkaufsleiter der Bw., Herr GD, in der Berufungsverhandlung vor dem UFS über Frage des steuerlichen Vertreters, ob "Frau GH als auffällig bekannt oder obskur" gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K. GmbH RNF K. GmbH & Co KG, 0000 Wien, A-Gasse 1, vertreten durch PKF Österreicher- Staribacher Wirtschaftsprüfung GmbH, 1010 Wien, Hegelgasse 8, vom 7. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19…
Schon mit Schreiben vom 16. August 2010 hatte die Berufungswerberin allerdings als Beilage 8 im Jahre 2010 "aktuell im Internet recherchierte Mietanbote, die hinsichtlich Größe und Lage vergleichbar sind" vorgelegt. Sie argumentierte, wenn man von den angebotenen Jahresmieten geschätzte Werte für Terrassen, Balkone, Garagen und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Os.E., selbständiger Frisör, geboren 1953 in A., wohnhaft in B., vertreten durch Mag. Egmond Neuhauser, Rechtsanwalt, 3270 Scheibbs, Rathausplatz 4, wegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Unternehmen gehabt habe. Somit könne es sich auch ab 31.5.195 nicht um einen Konzern im Sinne des § 15 AktG gehandelt haben. Auszuführen sei noch, dass die verfahrensgegenständlichen Modelle im Zeitraum Februar/März angeschafft und am 18. März 1994 - also zu einem Zeitpunkt zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Mag. Alfred Zinöcker, Dr. Ernst Grafenhofer und Josef Pointinger über die Berufung der DK u. Mitbes., L, vertreten durch G. Mayrhofer Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 4020 Linz, Nebingerstraße 6…
Ausgehend vom Inhalt der in Österreich und in Deutschland überwachten Telefonate (Telefon, Fax, SMS) durfte das Zollamt davon ausgehen, dass bei diesen Tatvorgängen die an den Taten Beteiligten bewusst und gewollt zusammen gewirkt haben, dass dabei Rechnungen und CMR-Frachtbriefe gefälscht wurden um reelle Geschäfte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Mag. Tino Ricker und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen der EBP, ADR, vertreten durch agitas Steuerberater und Wirtschaftsprüfer GmbH, 1030 Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Franz Dorninger, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Ringstraße 4/I, vom 12. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch HR Dr. Norbert Koplinger, vom 14. April 2003, Zl. 1234, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 12. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1997 bis 2005 und Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ing. W, 1*** Wien, W-Gasse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien XX vom 11. Dezember 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989 sowie gegen den Bescheid vom…