…Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirkt nur dann den durch Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) Unterabsatz 2 ZK erweiterten Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattfand. Für das APS ist ein derartiges System in Titel IV…
…der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der…
…Wortlaut: "Die Bw. hat ein innovatives und umfassendes System für die Rückvergütung von Umsatzsteuer an Touristen mit dem Wohnsitz außerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes am österreichischen Markt eingeführt. Dieses USt-Rückerstattungssystem entspricht den Steuergesetzen Österreichs und der Europäischen Union betreffend Verkauf von Waren, zur Verfügungstellung und…
…veröffentlicht in NZ 1986, Heft 9 - halten aber einhellig nicht nur die (vereinbarte) Preisbestimmung durch einen der Vertragspartner für zulässig, sondern sehen in § 1056 ABGB eine Norm, die nicht nur für den Kaufpreis, sondern auch für den Kaufgegenstand, also die Sachleistung, gilt (Ehrenzweig, System, 2…
…im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt gemäß Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b Unterabsatz 2 die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörden, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum der im Sinne…
…voraus, dass Über den Präferenzstatus einer Ware eine Bescheinigung durch drittländische Behörden ausgestellt worden war Der darin genannte Präferenzstatus als unrichtig ermittelt wurde Und zwar unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes Und im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit Der erweiterte Vertrauensschutz entfällt allerdings, wenn…
…hatte. Entsprechend der neuesten Rechtsprechung hat Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK mit VO (EG) Nr. 2700/2000 mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 2000 folgende Ergänzung erfahren: "Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines…
…ZK). Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörden, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum der im Sinne des Unterabsatzes 1…
…ZK). Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörden, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum der im Sinne des Unterabsatzes 1…
…ZK). Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörden, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum der im Sinne des Unterabsatzes 1…
…ZK). Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörden, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum der im Sinne des Unterabsatzes 1…
…der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Wird der Präferenzstatus einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der…
…in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998, ABlEG Nr. L 209 vom 25. Juli 1998, gilt als Arbeitnehmer oder Selbständiger jede Person, die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der…
…Kunde angeboten werde und im System der Bw. freigeschalten werden sollte (Beilage ./13). 7. Der UFS ersuchte die Bw. um Vorlage von Unterlagen, aus denen ersichtlich sei, dass die Bw. mit der Spedition B bereits in anderen, nicht berufungsgegenständlichen Geschäftsfällen zusammengearbeitet habe (Berufung Seite 10…
…| | - | evtl. Unterstützung der SE's vor Ort, falls es zu unvorhergesehenen Problemen kommt | *1 | - | Erstellen einer Projekt-Dokumentation (in Zusammenarbeit mit den System-Engineers, | | | welche die Installation durchgeführt haben), und Übergabe an den Kunden | *2…
…Dauer: 1 Schuljahr. Im Vorfeld werden Brieffreundschaften zwischen den Schülern gefördert. Zu Beginn des Projektes wird ein Buddy-System gebildet. Nach theoretischem Input durch Lehrer der beteiligten Gegenstände erarbeiten transnationale Arbeitsgruppen spezifische Themen und Aufgabenstellungen. Während des jeweiligen zweiwöchigen Aufenthalts werden diese Aufgaben durchgeführt. Beim…
…gehabt, dass der Bw eigenständig Leistungsbeziehungen zu den Webmastern aufbaue und Eigenhandelsgeschäfte treibe, vielmehr sollte er nur die Webmaster für die ABC anwerben, die dann den Geschäftsabschluss mit den Webmastern getätigt habe. Die Anlage unter den Hauptaccounts des Bw sei eine rein administrative Maßnahme gewesen…
…Bw.) delegiert im Rahmen der dort vorgesehenen Teambetreuung. Die Umsätze in dieser Gruppe betreffen ausschließlich Beratungsleistungen. 2. Koordinierungstätigkeit: Die Koordinierungstätigkeit am Institut für Psychotherapie, Ganzheitsmedizin und Persönlichkeitsentwicklung betrifft organisatorische Arbeiten für dieses Institut und keine Beratungsgespräche. Davon mit umfasst sind administrative Tätigkeit und Führungsaufgaben im…
…ein System zu entwickeln, das es dem praktischen Arzt ermögliche, sämtliche Daten, sei es zur Patientenbetreuung oder zur Administration gegenüber den Krankenkassen, auf Abruf bereit zu haben. Sowohl zur Entwicklung als auch zum Vertrieb des Systems habe sich der Bw der beiden GesmbH bedient. Diese…
…Beherrschen der für die Administration von DOXIS und der Telefonanlagen notwendigen System- und Anwenderprogramme Persönliches Anforderungsprofil: - Kommunikationsfähigkeit - Engagement, Flexibilität und Verlässlichkeit - Teamfähigkeit - Bereitschaft zum eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeiten - Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung - Eigeninitiative - Kundenorientierung - Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung Zusammenhang der Kurskosten mit der beruflichen…