…angeführt. Die Stundenregelung gilt nur für Orte die in dieser Verordnung nicht angeführt sind." Hierauf stellte der Bw fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz und führte in diesem aus: "1. Die Abgabenbehörde erster Instanz begründet die Ablehnung mit einer Verordnung (Bgbl…
…danach vier Semester (Wintersemester 2001/02, Sommersemester 2002, Wintersemester 2002/03 und Sommersemester 2003) für den 1. Studienabschnitt Zahnmedizin, (drei Semester und ein Toleranzsemester), auf Grund der laufend erbrachten Erfolgsnachweise (acht Stundenregelung); pro futuro, zunächst zumindest für die ersten beiden Semester des 2. Studienabschnittes Zahnmedizin…
…Juni 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Die Stundenregelung für die Wegstrecke Wohnort - Ausbildungsort ist eine abstrakte und nimmt nicht Rücksicht auf persönliche Bedürfnisse. Daher gilt der Studienort als im Einzugsbereich gelegen. Weiters hat die Mutter aus privaten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2005 die entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 27. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 1. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vom 4. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vom 27. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Laut Sachverhalt hat die Bw zum Laptop von den in § 7 Abs 3 EStG 1988 angeführten Eintragungen nicht den Anschaffungstag, nicht Name und Anschrift des Lieferanten und nicht den Tag seines Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen (Inventar) eingetragen. Ein Wirtschaftsgut ist auch über seine vollständige Abschreibung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Mag. Barbara Baumgartner und Walter Bilek über die Berufung des Bw., vom 24. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 26…