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UFSL RV/2155-L/02Nach § 52 FLAG 1967 ist das Studienförderungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2004

…mit der Berufung weiter zu verfolgen. Denn gehe man von der nach seiner Meinung bei einem Studienwechsel nach wie vor anzuwendenen Urfassung des § 17 Studienförderungsgesetz aus, dann habe er ab 28.6.2002 wieder Anspruch auf Familienbeihilfe für seinen Sohn, da mit diesem Zeitpunkt dessen…

UFSW RV/1111-W/10Einrechnung in die Wartefrist nach § 17 Abs.4 Studienförderungsgesetz 1992 nur für Semester, für die Familienbeihilfe bezogen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…111/2010, wurde die Altersgrenze ab 1.07.2011 auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt). Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) 1992 genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn die in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 näher…

UFSW RV/0564-W/12Keine Differenzzahlung/Familienbeihilfe bei fehlendem Nachweis des Vorliegens eines Studiums in einer den Ausbildungsinstitutionen iSd § 3 Studienförderungsgesetz vergleichbaren Einrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…Finanzamt an, dass der Bw. bezüglich seine Tochter nicht nachgewiesen habe, dass diese eine dem § 3 Studienförderungsgesetz 1992 vergleichbare Einrichtung besucht und weiters, dass die Tochter des Bw. einen entsprechenden Studienerfolg erzielt habe. Angemerkt wird, dass dieser Vorlagebericht des Finanzamtes laut Aktenlage dem Bw. zur…

UFSW RV/2195-W/12Keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 iVm § 3 Studienförderungsgesetz, wenn kein Prüfungsantritt im gesamten Studiensemester erfolgt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei Kindern, die eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, genannte Einrichtung besuchen, ist…

UFSW RV/1622-W/091. Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand nur bei beruflich veranlasster Reise. 2. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…die jeweilige Gemeinde in den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 nicht ausdrücklich angeführt, gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort mehr als je eine…

UFSI RV/0451-I/05Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes bei Internatsbesuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar ist…

UFSW RV/0005-W/13Präsenzdienst und Semesterzählung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2013

…Studien gleichwertig seien und dass keine Lehrveranstaltungen angerechnet worden seien. Außerdem wies die Bw. auf den Punkt 2 des § 17 des Studienförderungsgesetzes hin, in welchem es ausdrücklich heiße, dass es sich nicht um einen Studienwechsel handle, wenn das Studium nach dem zweiten Semester gewechselt worden…

UFSG RV/0803-G/11Studienwechsel nach dem vierten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2012

…2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2 Abs. 1 lit…

UFSW RV/2793-W/11Familienbeihilfenanspruch bis zum 25. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…die das 24. bzw. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wenn sich die Kinder in Berufsausbildung befinden. Bei volljährigen Kindern die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl.Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie das Studium ordnungsgemäß und…

UFSW RV/0388-W/10Studienzeitverlängerung bei Auslandsstudium nur für "Hauptstudium"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen…

UFSW RV/1344-W/10Multimedia-Studium an einer in § 3 StudFG genannten Einrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen…

UFSW RV/1569-W/12Wechsel des Unterrichtsfaches bei Lehramtstudium nach dem 3. inskribierten Semester - schädlicher Studienwechsel?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als…

UFSW RV/1409-W/12Schädlicher Studienwechsel?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als…

UFSG RV/0437-G/11Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Anspruch (Budgetbegleitgesetz 2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2012

…haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen…

UFSG RV/0426-G/11Familienbeihilfenanspruch im zweiten Studienjahr (Voraussetzungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) angeführten Regelungen auch für die Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt gemäß § 2 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0411-G/11Bachelorstudium ist ein eigenständiges Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen…

UFSK RV/0581-K/11Auswirkungen des Budgetbegleitgesetzes 2011 (BGBl I 111/2011) - Herabsetzung des Alters für die Gewährung der Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen…

UFSG RV/0169-G/11Doppelstudium - Studienzeit aus Hauptstudium ist maßgebend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2011

…vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen…

UFSG RV/0223-G/10Studienbehinderung durch Auslandsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 , BGBl. Nr. 305…

UFSL RV/0065-L/11Wenn auch im konkreten Fall besondere Gründe in Form eines Aufnahmestopps an der ersten Schule in der Nähe des Wohnortes vorlagen, die den Sohn des Bws. zum Besuch einer anderen entsprechenden (zweiten) Ausbildungsstätte veranlassten, sind die Kriterien der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 in Vbdg. mit BGBl 449/2001 StudFG 1992 betreffend Auswärtigkeit heranzuziehen. Die getroffene Wahl fiel allerdings auf eine Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Fahrzeit konnte nicht erbracht werden. Die dritte mögliche Schule außerhalb des Einzugsbereiches wurde vom Sohn nicht in Erwägung gezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 , anzuwenden. (2…