…worunter die einer Bewirtschaftungsform entsprechenden durchschnittlichen Ertragsverhältnisse verstanden werden. Dabei sind auch die allgemeinen Preis- und Absatzverhältnisse sowie ein allfälliger Strukturwandel als gewöhnliche Verhältnisse zu betrachten. Bei der gegebenen Bewertungsmethode bleibt somit weder Raum für eine Einbeziehung volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen in die Einheitswertermittlung noch Raum für…
der Beurteilung der Anzahl der Trennstücke "die tatsächliche Unterteilung in verschiedene Wirtschaftseinheiten" zugrunde gelegt würde, lässt zum einen außer Acht, dass nach den unstrittigen Ausführungen in der Stellungnahme der amtlichen Bodenschätzerin, die einen integrierenden Bestandteil der Berufungsvorentscheidung bildet, der Streubesitz des Bw. als Ergebnis mehrerer…
…Abs. 2). Allfällige Preis-, Absatz- und Konjunkturverhältnisse sind - wie ein Strukturwandel - als gewöhnliche Verhältnisse zu betrachten und nicht im Rahmen der Ertragswertermittlung zu berücksichtigen. Zu dem vom Bw. immer wieder vorgebrachten Einwand, dass der gesamte Gebäudebestand abbruchreif sei und dass dies im Gutachten B. zum…
…dann in den Folgejahren versucht, durch intensives nutzen bestehender Geschäftskontakte alternative Ertragsquellen zu entwickeln. Dabei sei besonders der rasche Strukturwandel des Textilhandels in Österreich und in der EU zu berücksichtigen. Es sei erstens zu einem Konzentrationsprozess bei den Einzelhandelsketten gekommen. Zweitens wären Einkaufsorganisationen aufgebaut worden…
…bei Wiedereintritt in das Unternehmen". Mit 7.1.2002 wurde D von der Bw. in der Funktion eines Landesleiters für T wiederum angestellt. Hintergrund dieser persönlichen Veränderung war ein Strukturwandel im Unternehmen der Bw, im Zuge dessen die hierarchische Zwischenebene "Vertriebsleiter" eingespart worden ist. D…