BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 11. November 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Christian Krutcky, betreffend Einkommensteuer für…
…eine Bewertung in Auftrag gegeben. Über das Ergebnis liegen mir jedoch keine Informationen vor. Tatsache ist, dass von mir auch Stilmöbel mitverkauft wurden, die sich in meiner seit jeher privat genutzten Wohnung im 2. Obergeschoss des Hauses befunden haben. Die in den vermieteten Wohnungen vorhandenen…
…einer Ordination eines praktischen Arztes durch keinerlei Merkmale hinsichtlich der fachlichen Anforderung dieses Berufes unterscheide, müsse das Abzugsverbot nach § 20 EStG verneint werden. Die Einrichtung mit Stilmöbel sei vom Bw. aus praktischen Gründen vorgenommen worden. Diese Möbel würden Zusatzausstattungen (zB. Ablageauszug aus dem "Arztschrank") aufweisen…
…Chaiselongue, ein großes Regal (überwiegend mit Reiseliteratur uä. gefüllt), ein Schrank (in dem zu rund zwei Drittel diverse private Gegenstände aufbewahrt werden), eine Vitrine (mit CDs), Stilmöbel (eine mit Tonträgern, vorwiegend Cassetten, gefüllte "Apothekenkommode"; ein kleiner Arbeitstisch mit Stuhl) sowie ein Kopiergerät. Gemäß § 20 Abs…
…verfüge über Bargeld in Höhe von 50 €, jedoch über keine Wertpapiere. Er hätte weder Schmuck, Uhren noch sonstige Wertsachen. Sämtliche Antiquitäten seien schon vor Jahren gerichtlich versteigert worden. Er besitze keine Einrichtungsgegenstände, Stilmöbel, Polstermöbel, Teppiche, sonstige, nicht wertlose Einrichtungsgegenstände. Er besitze weder Rundfunk-, Fernseh-…
… 21 (1), 23 (2) BAO). Die betriebliche Veranlassung habe darin bestanden, Räume für die Zurschaustellung attraktiver Stilmöbel und für mögliche Verkäufe zu nutzen. Die Verkaufsmöglichkeit habe sich als Fehleinschätzung erwiesen. Dies spreche jedoch für sich allein noch nicht gegen deren betriebliche Veranlassung sondern sei Ausfluss…
…03), wobei aus steuerlicher Sicht die Nutzung von besonderer Bedeutung ist. Als ein Beispiele hiefür werden im bereits zitierten deutschen Einkommensteuerkommentar demonstrativ Plastiken im Freien, in einer Apotheke benutzte Antiquitäten sowie betrieblich genutzte Stilmöbel angeführt. Die technische Nichtabnutzbarkeit ist also keineswegs Wesensmerkmal der Kunst. Man…