…als Erlöse aus einem Mischbetrieb anzusehen. Gemessen am Gesamtumsatz der Position Breitenausbildung in Höhe von € 1.075.449,05 sind die Getränke- und Kaffeeautomatenerlöse als völlig untergeordneter Bestandteil des Ausbildungsbetriebes zu qualifizieren. Die gänzliche Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht wegen Gemeinnützigkeit hat gemäß § 24 Abs…
…Stroma- und Wundversorgung (KSW) keine anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhalten bzw. Einkünfte bezogen werden, mit welchen die Bw. einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen könnte. Die gänzliche Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht wegen Gemeinnützigkeit hat gemäß § 24 Abs. 6 KStG zur Folge, dass die beantragten Prämien von der Bw…
…September 2009 unter Zl. 2005/15/0024 bestätigt, dass die auch für die nunmehrige Entscheidung maßgebende Fassung der Statuten des Bw die Unzulänglichkeit (im Hinblick auf abgabenrechtliche Begünstigungen wegen Gemeinnützigkeit) aufweist, dass darin nicht in einer dem § 39 Z 5 BAO entsprechenden Weise die Bindung…
…eingebracht und vorgebracht, dass die Bw. als Verein in Deutschland wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt und von der Erbschaftssteuer befreit ist. Es sei davon auszugehen, dass auch in Österreich entsprechende Rechtsvorschriften gelten, die eine Steuerbefreiung beinhalten und wurde um Mitteilung ersucht, welche Nachweise vorzulegen seinen. Bemängelt wurde…
…hingewiesen, dass der gleich formulierte Passus bei einer anderen gemeinnützigen GmbH nicht beanstandet worden wäre. Im Übrigen wurde beantragt auch ohne Änderung des Punkt XVI des Gesellschaftsvertrages die Gemeinnützigkeit anzuerkennen und die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 6 KStG zu gewähren. Die Berufung wurde am 29…
…könne nicht kostendeckend gearbeitet werden. In der weiteren Folge wurden die Berufungen unter Hinweis auf die Strittigkeit der unechten Steuerbefreiung bei der Umsatzsteuer und die Gemeinnützigkeit dem unabhängigen Finanzsenat zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Mit Ergänzungsauftrag wurde der Verein zu weiteren Sachverhaltsaufklärungen und Vorlage von Unterlagen…
…Organisation, Unterstützung, Betrieb und Förderung von Notrufzentralen und Notrufmeldestellen aller Art; Personen, die wegen einer Verletzung oder Gesundheitsstörung Erster Hilfe bedürfen, diese zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung mit geeigneten Krankentransportfahrzeugen ärztlicher Versorgung zuzuführen; Aufbau und Förderung des Betriebes von Notarztwagen; Herstellung, Herausgabe und…
…Ausschluss der Steuerbefreiung für eine gemeinnützige beschränkt steuerpflichtige ausländische Stiftung gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der Fall betrifft die Körperschaftsteuerbefreiung für unbeschränkt steuerpflichtige gemeinnützige Körperschaften in Deutschland). Die italienische Stiftung ist in Deutschland allein vermögensverwaltend, nicht aber in ihrer ideellen, gemeinnützigen Funktion tätig geworden. Ihre Gemeinnützigkeit in Gestalt…
… 24 Tz. 46; KStR 2001, Rz. 1499; UFS 23.7.2004, RV/0392-I/03). Was unter Gemeinnützigkeit zu verstehen ist, wird in den §§ 35 und 37 BAO näher bestimmt. Die §§ 44 und 45 BAO schränken daraus sich ergebende abgabenrechtlichen Begünstigungen für gewisse Fälle ein…
…bestehe hinsichtlich der Zuwendung an die Stadt N keine Erbschaftsteuerpflicht. Sollte sich die Erbschaftsteuerbefreiung nicht bereits aus dem ErbStG ergeben, werde der Antrag gestellt eine Steuerbefreiung gemäß § 48 BAO wegen Gegenseitigkeit zu erlassen. Die Gegenseitigkeit sei bereits oben nachgewiesen worden. In jedem Fall sei aber …
…und die Umsatzsteuer gemäß § 10 Abs.2 Z 7 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% veranlagt. Auch wenn die Steuerbefreiung im Grundsteuerrecht die ausschließliche und unmittelbare Mildtätigkeit (bzw. Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit) des Grundeigentümers voraussetzt und die Gemeinnützigkeit alleine nicht ausreicht, können die im Veranlagungsverfahren…
…05. und 31.08.2007 Forderungen in der Gesamthöhe von € 200.000,00. I. Schenkungsgegenstand MA schenkt und stiftet im Wege einer Nachstiftung an die .............. Privatstiftung (die Bw) aus ihren Einzahlungen iHv € 200.000,00 einen Betrag von € 200.000,00 (.....................). II…
…gewerblicher Art iSd. § 2 Abs. 1 KStG 1988 zu qualifizieren seien. Der Bw. sei ein von Gesetzes wegen bestehender Gemeindeverband und regionaler Träger der Sozialen Hilfe. Die Aufgaben seien im OÖ SHG umschrieben (§ 31 Abs. 1 Z 1 und 2 leg.cit.). Er sei Träger…
…Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht entfalle, und zwar unabhängig…
…Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht entfalle, und zwar unabhängig…
…Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht entfalle, und zwar unabhängig…
…UStG 1994 maßgeblich, der, bis auf wenige Ausnahmen, den ermäßigten Steuersatz zulasse. Die Gestellung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal durch Krankenhäuser an andere Krankenanstalten fällt unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994 und ist daher ohne Umsatzsteuer zu verrechnen. Bei der…
…von der Mindest-KöSt) befreit. Zum Schreiben von Herrn [...] vom 07.10.2009 in Beantwortung unserer Anfrage zum gegenständlichen Thema möchte ich noch folgendes anmerken: Die Finanzverwaltung ist der Meinung, dass die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben keine Gemeinnützigkeit entfalten kann. Diesem Argument steht ganz allgemein entgegen…
…Jahr 2001 mit € 6.659,01 festgesetzt. Die Abweichung von der Erklärung wurde vom Finanzamt damit begründet, dass Voraussetzung für das Vorliegen abgabenrechtlich begünstigter Zwecke (Gemeinnützigkeit) eines Vereines das Fehlen von Gewinnerzielungsabsicht sei. Gewinnabsicht würde dann nicht vorliegen, wenn durch die Betätigung kein Überschuss…
Abgesehen davon würde die Vorgangsweise des Finanzamtes im Ergebnis dazu führen, dass die Steuerleistung der Bw. (Mindestkörperschaftsteuer) durch weitere Subventionen der öffentlichen Hand, die Interesse an der Integration und Hilfestellung von landzeitbeschäftigungslosen Personen hat, indirekt abgedeckt werden müsste. Dies erscheint mit der Anerkennung der grundsätzlichen…