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UFSS RV/0284-S/04Befundaufnahme im Zuge der Stempelrevision ist eine taugliche Unterbrechungshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…Stoll, BAO-Kommentar, Band II, 2188). Wenn der Bw. vorbringt, die Stempelrevision sei weder nach außen erkennbar noch verfolge sie einen bestimmten Abgabenanspruch, so ist dem entgegenzuhalten: Gemäß § 34 Abs 2 GebG sind die Finanzämter berechtigt, bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften die Einhaltung…

UFSS RV/0283-S/04Eine Befundaufnahme im Zuge der Stempelrevision unterbricht die Verjährung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…Stoll, BAO-Kommentar, Band II, 2188). Wenn der Bw. vorbringt, die Stempelrevision sei weder nach außen erkennbar noch verfolge sie einen bestimmten Abgabenanspruch, so ist dem entgegenzuhalten: Gemäß § 34 Abs 2 GebG sind die Finanzämter berechtigt, bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften die Einhaltung…

UFSS RV/0313-S/041.) Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem GVG ist je Grundstück gebührenpflichtig. 2.) Ein auf die Rückseite des Antrages kopierter Teilungsplan ist keine Beilage. 3.) Die Bescheinigung nach § 2 Abs. 2 lit. b GVG ist als Zeugnis gebührenpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…25.4.2001 ausgestellt. An Stempelgebühr wurde S 180,00 (auf der Eingabe) entrichtet. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat am 25.3.2002 bei der Gde. eine Stempelrevision durchgeführt und über die Verkürzung von Stempelgebühren einen amtlichen Befund aufgenommen. Mit Bescheid vom 28. November 2003…

UFSS RV/0312-S/041.) Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem GVG hinsichtlich mehrerer Grundstücke ist je Grundstück gebührenpflichtig. 2.) Ein auf die Rückseite des Antrages kopierter Teilungsplan ist keine Beilage. 3.) Die Bescheinigung nach § 2 Abs. 2 GVG ist als Zeugnis gebührenpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…gänzlich unterblieben. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat im Zuge einer Stempelrevision bei der Gemeinde einen Befund aufgenommen und in der Folge den angefochtenen Bescheid erlassen mit dem folgende Gebühren nach dem Gebührengesetz festgesetzt worden sind: | 13 | Eingaben | § 14 | TP 6 Abs…

UFSW RV/2893-W/11Durch den Bw. unbelegtes behauptetes Vordatieren eines Aufgabestempels durch die Post
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

Bescheid Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vertreten durch Dr. Peter J. Hofbauer Vermögensverwaltung KG, 2344 Maria Enzersdorf, Liechtensteinstraße 37, vom 12. September 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 8…

UFSZ2L ZRV/0051-Z2L/10Einfuhrumsatzsteuer für nicht entwertete, gültige Schweizer Briefmarken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.10.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 17. April 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 19. März 2010, Zl. 920000/05190/2010, betreffend die Mitteilung der gem. Art. 201 Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 Zollkodex (ZK…

UFSW RV/3967-W/02Fälschung von Ausfuhrbescheinigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 7. Juni 2006 über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSZ2L ZRV/0020-Z2L/09Steuersatz bei der Einfuhr von Briefmarken aus der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Dr. WL, wohnhaft in XXXX, vom 2. Februar 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt gem. Art.243 u. 245 Zollkodex iVm § 85b Abs.2 und 3 ZollR-DG vom 7. Jänner 2009, Zl. 920000…