RIS AI
47 767 Treffer362 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0741-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSL RV/0739-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSL RV/0734-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSL RV/0731-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSW RV/2384-W/08Bindungswirkung des Stammabgabenbescheides für den Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.01.2009

…2001 in Höhe von € 21.436,52 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Berufungswerberin die Unrichtigkeit der gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 und 2001 (Kürzung des Verlustabzuges auf Basis der stattgefundenen Außenprüfung) ein. Zu den Bescheiden über die Festsetzung der…

UFSL RV/0270-L/06Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2008

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSW RV/2880-W/07Anspruchzinsen - Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides wird eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2008

…Jahr 2001 in Höhe von € 83,50 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der Berufungswerber die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2001 (wegen Nichtberücksichtigung von Reinigungskosten für Berufskleidung) ein. Zum Bescheid über die Festsetzung der Anspruchzinsen 2001 wurde kein gesondertes…

UFSG RV/0485-G/07Anspruchszinsen trotz unrichtigen Stammabgabenbescheides?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2007

…im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide auch nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid bzw…

UFSW RV/1914-W/07Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSW RV/0769-W/04Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2004

…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSW RV/0037-W/13Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2013

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSW RV/2551-W/12Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSI RV/0764-I/06Anspruchszinsenfestsetzung bei fehlender Rechtskraft des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012

…Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Körperschaftsteuerbescheide 2000 und…

UFSL RV/1078-L/10Anspruchszinsen bei behaupteter Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid (§ 198 BAO) festzusetzen. Bemessungsgrundlage ist die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift auf Grund des Stammabgabenbescheides. Jede Nachforderung bzw Gutschrift löst (gegebenenfalls) einen Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor (zB UFS 18.6.2008…

UFSW RV/1277-W/12Anspruchszinsen - Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Stammabgabenbescheides eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid…

UFSW RV/0722-W/12Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2012

…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSL RV/0042-L/12Wirkung eines auf Grund der Änderung des Stammabgabenbescheides ergangenen Anspruchszinsenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.03.2012

… 205 Tz. 36), wonach bei nachträglicher Änderung des Stammabgabenbescheides mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung) Rechnung getragen wird und ein weiterer Zinsenbescheid, jedoch keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides erfolgt, widerspricht der ständigen Judikatur des…

UFSL RV/0040-L/12Wirkung eines auf Grund der Änderung des Stammabgabenbescheides ergangenen Anspruchszinsenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.03.2012

… 205 Tz. 36), wonach bei nachträglicher Änderung des Stammabgabenbescheides mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung) Rechnung getragen wird und ein weiterer Zinsenbescheid, jedoch keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides erfolgt, widerspricht der ständigen Judikatur des…

UFSW RV/2840-W/11Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSW RV/3173-W/11Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…