Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 7. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 16…
Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7 (L) in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen § 35 Abs.1 FinStrG gemäß §§ 62 Abs.1 u.5, 160 Abs.2, 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 12…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen a, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 9. Juni 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 9. Mai 2005, GZ. 700/00000/2005, betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lukas Kozak, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 8. April 1997, GZ. 100/0021413/96-7, betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gem. Art. 229 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Kurt Schneider und Dr. Rudolf Riedl, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 23. Mai 1997, GZ. 100/0021667/96-7, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, GZ. 500/10460/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 23. Oktober 2002, GZ. 500/17045/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen JK, Pensionist, geb.xxx, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. März 2004 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 11. März…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Doris Schitter des Finanzstrafsenates Salzburg 5 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 20. November 2003 des Bf. gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. März 2007, StNr. X, betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 24. Juni 2002, GZ. 500/09712/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 29. Juli 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen vom 30. Juni 2009, Zl. 600000/AE/00000/2/2008, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Zu Positions-Nr. 1 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 18. September 2002, GZ. 500/14969/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentsch-eidung) des Hauptzollamtes Linz vom 16. September 2002, GZ. 500/14967/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 22. Oktober 2002, GZ. 500/17044/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 8. November 2002, GZ. 500/17823/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 8. November 2002, GZ. 500/17821/2002/51, betreffend Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…