…und nicht festen Steuersätzen) ankommen kann; die Anrechnung der ausländischen Steuer hat unabhängig davon zu erfolgen, ob bestimmte Bezüge in Österreich mit einem fixen Sondersteuersatz oder nach dem progressiven Tarif besteuert werden (siehe dazu die von Zorn, Lenneis, Renner und Gröhs auf der SWI-Jahrestagung…
…und nicht festen Steuersätzen) ankommen kann; die Anrechnung der ausländischen Steuer hat unabhängig davon zu erfolgen, ob bestimmte Bezüge in Österreich mit einem fixen Sondersteuersatz oder nach dem progressiven Tarif besteuert werden (siehe dazu die von Zorn, Lenneis, Renner und Gröhs auf der SWI-Jahrestagung…
…25 % besteuert. Da diese Einkünfte bzw. Kapitalerträge in der Folge weder bei den Einkünften noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 zu berücksichtigen sind, hat dieser Sondersteuersatz wie die KESt- Endbesteuerung gem. § 97 EStG Abgeltungswirkung. Solche (ausländischen) Kapitalerträge, für welche keine KESt abgezogen wurde, aber…
…die in Rede stehenden Einkommensteuerbescheide zurück. Ich erlaube mir anzuregen, die Steuer in diesen offenen Verfahren mit dem Sondersteuersatz von 25% für Kapitaleinkünfte zu bemessen." Den in der Berufung gestellten Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung hat die Bw. zurückgezogen (18. Juli 2007). Über die…
…vom 6. Juli 2004 beantragte die Bw. die Vorlage ihrer Berufungen an den Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz und begehrte darin die Anwendung des Sondersteuersatzes von 25% auf sämtliche ausländische Kapitalerträge und zwar unter voller Anrechnung der ausländischen Quellensteuern. Weiters beantragte die Bw., die…
…der am 19. Oktober 2004 beim Unabhängigen Finanzsenat eingelangten Vorhaltsbeantwortung teilte die Bw. mit, dass die Besteuerung der ausländischen Zinseinkünfte mit einem 25%igen Sondersteuersatz beantragt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl I Nr. 71/2003, welches erstmals…
…Recht widerspreche. In der Ergänzung zur Berufung vom 14. Februar 2004 begehrte der Berufungswerber die Erlassung eines endgültigen Bescheides sowie die Besteuerung der berufungsgegenständlichen Auslandsdividenden mit dem Sondersteuersatz unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Am 5. August 2003 legte das Finanzamt die Berufung (ohne Erlassung einer…
…vom 6. Juli 2004 beantragte der Bw. die Vorlage seiner Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz und begehrte darin die Versteuerung der Bruttodividenden mit dem Sondersteuersatzes von 25% und zwar unter vollständiger Anrechnung der ausländischen Quellensteuern. Weiters beantragte der Bw. die ihm…
…zu erreichen, dass ihre Kapitaleinkünfte in Höhe von € 58,69 nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert würden und nicht nach dem in § 37 Abs. 8 EStG 1988 vorgesehenen Sondersteuersatz von 25 %. Sofern die Bw ihre Darstellung, wonach die Kapitaleinkünfte dem Sohn zuzurechnen seien, aufrechterhalten, möge…
…laufenden Ausschüttungen im Jahr 2006 in Höhe von EUR 58,68 in Österreich gem. § 27 EStG 1988 in Verbindung mit § 42 InvFG 1993 zu besteuern sind (Sondersteuersatz § 37 Abs. 8 EStG 1988). Da es sich bei den Anteilen um Privatvermögen handelte und dabei keine stillen…
…dass die rechtzeitig beantragte Aufhebung gemäß § 299 BAO deren bescheidmäßige Bewilligung im Jahr 2011 weiterhin zulässig macht. c) Ermessensübung: Die Differenz zwischen Normalsteuersatz (34%) und Sondersteuersatz für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung (25%) beträgt für die Streitjahre 9% (im Sinne von Prozentpunkten). Die Eigenkapitalzinsen betragen 224.240,66…
…Drittstaaten (Marschner in Jakom, 2. Auflage Rz 91 zu § 37). In Anbetracht vorstehender Ausführungen war dem Berufungsbegehren auf Versteuerung der Dividenden mit dem Sondersteuersatz von 25 % Folge zu geben. Zusammenfassend war daher wie im Spruch zu befinden. Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien, am 14. Dezember 2009
…vorgesehen, versteuert worden seien. Für den Zeitraum 11. Februar 2002 bis 31. März 2003 sei der Sondersteuersatz von 25 % unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angewandt worden (vgl. zB EuGH 15.7.2004, C-315/02, Rs Anneliese Lenz gegen Finanzlandesdirektion Tirol). Für…
…Substanzgewinne berücksichtigt worden seien. Auf Grund des EuGH-Urteiles in der Rechtssache Lenz seien aber sämtliche Kapitalerträge mit dem Sondersteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Diesem Schreiben beigelegt waren die Investment Summeries für die Jahre 2000 bis 2002 der amerikanischen Depotbank, in denen die erzielten…
…Oktober 1999 in der Rs "Baars"). (3) Besteuerungsrechte bei von juristischen Personen des privaten Rechts gehaltenen Anteilen aus inländischen Investmentfonds und dadurch eintretende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit: Im Gegensatz zu den Änderungen für natürliche Personen betreffend die ausländischen Dividendenerträge im Budgetbegleitgesetz 2003 (Endbesteuerung oder Sondersteuersatz gemäß …
…Auf die ausländischen Dividenden, Bankzinsen und Zinsen aus Forderungswertpapieren wird daher antragsgemäß ein der Kapitalertragsteuer entsprechender "Sondersteuersatz" von 25 % angewendet. Eine allenfalls abweichende Entscheidung des EuGH wäre im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Abgaben zu beachten. d) Im Vergleich zur Besteuerung von Kapitalerträgen aus Direktveranlagungen…
…laufenden Tarif zu versteuern sind. Zorn führt nämlich in der SWI-Jahrestagung hiezu aus, dass bei einer anderen Sichtweise die abkommensrechtliche Anrechnungspflicht durch die Anordnung fester Sondersteuersätze innerstaatlich ausgehebelt werden könnte (SWI Jahrestagung 2010: ausländische sonstige Bezüge - DBA mit Anrechnungsmethode, SWI 1/2011, 21 folgende).…
…klar ausgesprochen wurde, handelt es sich bei den Erträgen aus dem Beteiligungsmodell EACC-VTH um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die mit dem Tarif gemäß § 33 EStG 1988 zu versteuern sind. Die Anwendung des Sondersteuersatzes von 25% gem. § 37 Abs. 8 EStG 1988 scheidet aus, womit die…
…klar ausgesprochen wurde, handelt es sich bei den Erträgen aus dem Beteiligungsmodell EACC-VTH um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die mit dem Tarif gemäß § 33 EStG 1988 zu versteuern sind. Die Anwendung des Sondersteuersatzes von 25% gem. § 37 Abs. 8 EStG 1988 scheidet aus, womit die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Berufungswerbers, vom 25. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 12. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Oktober…