Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates…
…habe die Bw. aufgrund ihrer Tätigkeit als Buchhalterin zumindest ernsthaft für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Der Einwand, es sei eine Selbstbezichtigung durch Abgabe einer dementsprechenden Steuererklärung nicht zuzumuten, treffe de facto nicht zu, weil das Diebsgut nicht als solches bezeichnet hätte werden müssen…
…die Gefahr einer erzwungenen Selbstbelastung nicht auszuschließen wäre. Hielte man dem entgegen, dass die Beschuldigten bei ihrer zeugenschaftlichen Befragung ja die Beantwortung von Fragen bei drohender Selbstbezichtigung ablehnen könnten (siehe oben) und eine Verbindung derartiger Finanzstrafverfahren daher nicht erforderlich sei, ist damit für eine Verfahrensökonomie…
…hinsichtlich des Teilfaktums lit. a (gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2000 durch Nichterklärung von Umsätzen iHv. 306.800,00 ATS) vorliegenden und im Übrigen unbestrittenermaßen nicht eine (vorherige) Selbstbezichtigung erfordernden Geständnis des Bw. ist festzustellen, dass sich dieses laut Verhandlungsprotokoll vom 3. November 2004 auf…
…Erlösausfälle derartig beträchtlich gewesen wären, dass sie seinerzeit mit dem deklarierten Wareneinsatz gar nicht erklärt hätten werden können. Dies wäre einer Selbstbezichtigung gleichzuhalten gewesen. Im übrigen gäbe es keine Lebenswirklichkeit zur Relation zwischen Wareneinsatz und unentgeltliche Abgaben - bzw. Erlösausfällen bzw. hätte die Abgabenbehörde derartige entscheidungswesentliche…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EÖ, ehemals Gaststättenwesen, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Joachim Rathbauer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Weißenwolfstraße 1, über die Beschwerde des…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Heimo Moder als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. X, Adresse, vertreten durch Gerhard Friedl, Steuerberater, 4707 Schlüßlberg, Marktplatz 4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) vertreten durch Schmitt und Schmitt Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SZ, Geschäftsführer, geb. 19XX, whft. in A, vertreten durch die Mag. Rainer & Walter Summersberger Steuer- und UnternehmensberatungsgmbH, in 5020 Salzburg, Nonntaler…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HL, Einzelunternehmer, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch die ABS Wirtschaftstreuhand, Steuer- und Unternehmensberatung GmbH, 4644 Scharnstein, Mühldorf 58, über die…
Soweit also solcherart ein unzulässiges "Übergewicht" der "Berufsrichter" gegenüber den "Laienbeisitzern" oder allenfalls eine Verletzung der Unschuldsvermutung (durch die Aufgabe des Prinzips nach § 20 Abs.3 Strafprozessordnung [StPO] (alte Fassung) vermutet wird, wäre es dem Gesetzgeber - nach Ansicht des erkennenden Senates - auf Basis des Verfassungsrechtes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn XY, vertreten durch P-GmbH, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, N.P., in der Finanzstrafsache gegen P.K., Gastwirt, S., V-Str. 92, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…