…soweit sie die Festsetzung von Körperschaftsteuer betrifft - zurückgewiesen. 3. Die Berufung wird - soweit sie die Festsetzung von Anspruchszinsen betrifft - zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gesellschaft (in Folge: Berufungswerberin) baut und betreibt Seilbahnen. Am 4. Oktober 2005 reichte die Berufungswerberin ua die Körperschaftsteuererklärung für ihr Wirtschaftsjahr 2003…
…Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder HR Dr. Susanne Zankl, Dr. Martin Neureiter und Mag. Gottfried Warter über die Berufung der AA Seilbahnen GmbH, in XYZ, vom 21. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 21. September 2009 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum…
…für 2006 vorgeschrieben, für die gleichzeitig mit dem nunmehr angefochtenem Bescheid Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO festgesetzt wurden. Inhaltlich führte die Nichtanerkennung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für zwei Seilbahnen im WJ 2005/206 mangels Inbetriebnahme vor Ablauf des WJ zur Abgabennachforderung. Die Bw. brachte sowohl…
…2005). Darüber hinaus folgte der Echtbetrieb der gegenständlichen Seilbahnen unmittelbar auf den Probebetrieb. Nach der Rz 3128 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 sei die Aufnahme des Probebetriebes in diesem Fall ebenfalls als Inbetriebnahme zu betrachten. Selbst wenn man nicht von der Inbetriebnahme der Anlagen vor dem 30…
…Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschafterbeschluss vom 28. Juli 1988 ua. die Errichtung und der Betrieb von Seilbahnen, Sessel- und Schleppliften und ähnlichen der Fortbewegung von Personen und Gütern dienenden Anlagen, insbesondere die Errichtung und der Betrieb einer Gruppenumlaufbahn im Gemeindegebiet P . Das Land Steiermark…
…Finanzamtes Urfahr vom 11. September 2001 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Kur- und Veranstaltungszentrum in G sowie Seilbahnen und Schlepplifte. Alleingesellschafterin der Bw…
…ca. 95%. Bei den Rettungsflügen handelt es sich beinahe ausschließlich um Flüge zur Bergung von verletzten Personen aus Schigebieten. Rechtliche Grundlage für die Bergungsflüge bildet eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Berufungswerberin und der Silvretta Seilbahnen AG. Für die anderen Schigebiete, in denen die Berufungswerberin Bergungsflüge durchführt…
…Abs. 1 Z 1 des Beförderungsgesetzes unterlagen der Beförderungssteuer "die gewerbsmäßige, entgeltliche Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern im Inland auf Schienen- und Seilbahnen sowie mit Pferdekutschen oder mit Kraftfahrzeugen". Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind bei der Prüfung der Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2…
…der GmbH. (nunmehr nach den §§ 245 ff AktG umgewandelt in die AG) übernommen wurde, war der Betrieb von Liften (Seilbahnen und Schlepplifte). Im Anschluss an eine bei der KG durchgeführte, u. a. die Jahre 2002 und 2003 umfassende Außenprüfung stellte der Prüfer fest, dass die…
…vom 23. Juni 2008 betreffend Körperschaftsteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin betreibt ein Seilbahnunternehmen und ermittelt den Gewinn gemäß §…
…vom 23. Juni 2008 betreffend Körperschaftsteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin betreibt ein Seilbahnunternehmen und ermittelt den Gewinn gemäß §…
…5 stellen Karrenwege, die nicht mehr mit dem Traktor befahrbar sind, und Seilbahnen dar). Bei der landwirtschaftlichen Nutzungsform Grünland-Acker (GrA) wird die Verkehrsdichte zum Lagerhaus mit 60 %, zur Milchsammelstelle mit 30 % und zum Bezirkshauptort mit 10 % gewichtet. Für den Betrieb des Bw. ergibt sich…
…anders zu behandeln, zumal beide Beförderungsleistungen vergleichbar wären. Schließlich wäre darauf hinzuweisen, dass das Beförderungssteuergesetz 1953 nur bestimmte Beförderungsmittel zu Lande (ds Schienen- und Seilbahnen, Pferdefuhrwerke, Kraftfahrzeuge) und nicht auch die damals bereits existierenden Luftfahrzeuge (zB Flugzeuge, Heißluftballone) oder Schiffe geregelt hätte. Luftfahrzeuge und Schiffe…
…und Umsatzsteuergesetz 1972) präzisiert. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist nach dieser Judikatur historisch in einer funktionalen Betrachtungsweise nur auf einen "begünstigten Verkehr" und zwar dann anzuwenden, wenn einerseits die zur Personenbeförderung verwendeten Verkehrsmittel im Beförderungssteuergesetz genannt sind (das sind Schienen- und Seilbahnen, Pferdefuhrwerke, Kraftfahrzeuge) oder andererseits…
…die nicht mehr mit dem Traktor befahrbar sind, und Seilbahnen dar. Bei der landwirtschaftlichen Nutzungsform Acker-Gründland (AGr) wird die Verkehrsdichte zum Lagerhaus mit 60 %, zur Milchsammelstelle mit 30 % und zum Bezirkshauptort mit 10 % gewichtet. Aus den Berechnungen in den nachfolgenden drei Punkten ergibt sich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 14. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz vom 11. September 2002 betreffend Energieabgabenvergütung 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) beantragte mit…