…damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes, die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der…
…Die Höhe der Strafe werde von der Schuld des Täters bestimmt. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit die Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergebe sich aus der Schwere der Schuld, aus dem Unrechtsgehalt der Tat…
…selbstverursacht, deplaziert. Was den Hinweis auf die Versäumnisse in der Offenlegungspflicht betreffe, so sei dieser gleichfalls unrichtig, weil damit in die Entscheidung eine Überlegung einfließen würde, die erst in einem (noch vermeidbaren) Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Schwere der Schuld von Bedeutung sein könnte. Die finanzstrafrechtliche Tatsache…
…vom objektiven Gewicht der verschuldeten Tat und damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe…
…der gebotenen Proportionalität zwischen Rechtsbruch und Reaktion auf diesen die Schwere der Straftat, die auch im Unrechtsgehalt ihren Ausdruck finde, nicht außer Acht bleiben. In diesem Sinne sei aus Art. 3 EMRK ein Übermaßverbot abzuleiten, demzufolge überhöhte Strafen oder Strafen, die das Maß der Schuld…
…Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat sich der…
…Übernahme der Eigentumsanteile am Stadthaus schwer erkrankt war, wovon seine Mutter sowohl persönlich als auch beruflich massiv betroffen und beeinträchtigt gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Finanzstrafgesetz) macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der…
…Juli 2007, StrNr. X, hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz T. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er im Wirkungsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, in…
…wenn der Wertersatz oder der Wertersatzanteil zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde. Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung soll sicherstellen, dass die Wertersatzstrafe stets in angemessenem Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und zur Schwere der Schuld des von der Sanktion Betroffenen…
…Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes, die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der…
…schuld- und tatangemessenen Geldstrafe nicht entgegen (vgl. VwGH vom 25. Juni 1998, Zl. 96/15/0041). Im Anlassfall liegt die neben der schon aus der wiederholten Tatbegehung ableitbaren negativen Grundeinstellung gegenüber den durch die betreffenden Bestimmungen des FinStrG rechtlich geschützten Werten auch durch die Schwere…
…Gerade aus der Schwere der gegen ihn erhobenen Vorwürfe müsse man aus den Vereinbarungen des Scheidungsvergleiches schließen, dass er kein Verhalten gesetzt habe, das für eine überwiegende Schuld spreche. Er konnte sich aufgrund der Klagen und Strafanzeigen seiner Ex-Frau aus rechtlichen Gründen dieser Belastungen…
…damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der…
…die Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes anlässlich der Betriebsprüfung, als erschwerend die Mehrzahl der Verkürzungen zu berücksichtigen. Die verhängte Strafe soll der Größe und Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sein. Die Schuld wiegt im vorliegenden Fall auf Grund der besonderen Intensität der Sorglosigkeit schwer. …
…der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs.2 FinStrG sind bei der…
…vom objektiven Gewicht der verschuldeten Tat und damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe…
…Personenhandelsgesellschaften berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen haften im Rahmen ihrer Vertretungsmacht neben den durch sie vertretenen Zuschlagsschuldnern für die von diesen zu entrichtenden Zuschläge insoweit, als die Zuschläge infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Vermögensverwalter haften…
…der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und die Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der…
…7.800,00) der og. (weiterveräußerten) 48.000 Stück Zigaretten festgesetzt. Nach Ansicht des Senates steht diese Wertersatzstrafe in Höhe von € 2.500,00 in angemessenem Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Taten des Bw. und zur Schwere der Schuld des Bw. Im Rahmen der von …
…des § 21 Abs. 2 leg. cit. (Maßgeblichkeit der höchsten Strafdrohung beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen) vorgegebenen Strafrahmen, neben der durch die innere Tätereinstellung und die Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung bestimmten Schuld (Abs. 1 leg. cit.), im Rahmen des eine Ermessensentscheidung darstellenden Strafausspruches die vorliegenden, nicht schon…