…BGBl. I 161/2005, mit Wirkung ab der Veranlagung 2006 geändert und begünstigt Gewinne aus Schulderlässen im Rahmen gesetzlicher Insolvenzverfahren. Weitere Voraussetzungen - wie ua. auch die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens - müssen nicht mehr erfüllt sein. Da außergerichtliche Schulderlässe von § 36 Abs. 2 EStG idgF nicht erfasst…
…die Einkommensteuer 2005 nachzusehen. Die Bw habe im Jahr 2005 einen beträchtlichen Nachlass der Hausbank erhalten und diesen als Sanierungsgewinn erklärt. Nachdem die steuerliche Behandlung von Gewinnen auf Grund eines Schulderlasses erst ab 2006 Gültigkeit habe, werde ersucht, diese Behandlung bereits auf den nunmehr vorliegenden…
…die Einkommensteuer 2005 nachzusehen. Der Bw habe im Jahr 2005 einen beträchtlichen Nachlass der Hausbank erhalten und diesen als Sanierungsgewinn erklärt. Nachdem die steuerliche Behandlung von Gewinnen auf Grund eines Schulderlasses erst ab 2006 Gültigkeit habe, werde ersucht, diese Behandlung bereits auf den nunmehr vorliegenden…
…Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) in der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 161/2005 sind aus dem Schulderlass resultierende Gewinne solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung der Ausgleichsquote nach Abschluss eines gerichtlichen Ausgleichs im Sinne der Ausgleichsordnung oder durch 2…
…eines Sanierungskonzeptes und nicht zur Rettung etwaiger Restforderungen vorgenommen werde. Wie bereits ausgeführt sei bereits im Jahr davor die Betriebsaufgabe erfolgt. Eine Sanierungsabsicht der Schulderlassenden könne somit nicht gegeben sein. Im gegenständlichen Fall liege demnach im Jahr 2007 kein Sanierungsgewinn vor, auf den die in …
…2005 begehrt die Bw iZm den Einkünften aus dieser Beteiligung die Berücksichtigung eines Sanierungsgewinnes. Dieser "Sanierungsgewinn" resultiert aus einem außergerichtlichen Schulderlass zweier Banken gegenüber der KG im Jahr 2005. Im Bescheid gemäß § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die KG…
…2005 begehrt die Bw iZm den Einkünften aus dieser Beteiligung die Berücksichtigung eines Sanierungsgewinnes. Dieser "Sanierungsgewinn" resultiert aus einem außergerichtlichen Schulderlass zweier Banken gegenüber der KG im Jahr 2005. Im Bescheid gemäß § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die KG…
…begehrt der Bw iZm den Einkünften aus dieser Beteiligung die Berücksichtigung eines "Sanierungsgewinnes". Dieser "Sanierungsgewinn" resultiert aus einem außergerichtlichen Schulderlass zweier Banken gegenüber der KG im Jahr 2005. Im Bescheid gemäß § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die KG wurde…
…S 5,2 Mio. aus, der sich aus dem Schulderlass betreffend partiarischer Darlehen (Forschungsprojekt Arginin: S 3,229.705; Forschungsprojekt Osteoporose S 1,971.546,--) ergab. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgehalten, es sei erst im Zuge…
…aus der Land- und Forstwirtschaft. Das Finanzamt stellte jedoch fest, dass dem Bw. anlässlich einer Umschuldung von Darlehen im Jahr 2007 ein Schulderlass in Höhe von 427.477,87 Euro gewährt worden sei. Nach den Angaben des Bw. habe es sich dabei um Bankschulden gehandelt…
…bzw. ab 2003 in Adresse5). Im Berufungszeitraum bezog er nur mehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Folge kam es zur Insolvenz des Unternehmens mit Schulderlässen (2003 -Ausgleichsverfahren (Nichterfüllung der vollständigen gerichtlichen Quote) sowie 2006 Konkursverfahren zu GZ XXX mit Abschluss durch Zwangsausgleich -Konkursquote 20 %…
…BAO wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Über die Berufung wurde erwogen: Ein eröffnetes Insolvenzverfahren berührt abgesehen von hier nicht interessierenden Ausnahmen wie Bescheidadressierung, steuerlicher Behandlung von Schulderlässen weder die Frage der Zurechnung von Einkünften (welche weiterhin dem Steuerpflichtigen bzw. Unternehmer zuzurechnen sind)…
…wobei es bei der Berechnung des Nichtfestsetzungsbetrages das einschließlich des aus dem Schulderlass resultierenden Gewinnes ermittelte Einkommen von 283.085,29 € um 216.142,78 € verminderte und die Einkommensteuer unter Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer mit 11.110,74 € festsetzte. Der Bw brachte…
…dass die gesetzliche Regelung der Besteuerung des Sanierungsgewinnes mehrfach geändert wurde, und derzeit gemäß § 36 EStG nur Schulderlässe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens begünstigt wären. Die Voraussetzungen dieser Bestimmungen lägen im Fall des Berufungswerbers nicht vor, sodass er keinen Anspruch auf diese Begünstigungsbestimmung des materiellen Steuerrechtes…
…er habe die im Insolvenzverfahren nicht angemeldete Einkommensteuerschuld 2008 nicht berücksichtigen und einplanen können, die Rechtslage über die teilweise Nichtfestsetzung der Einkommensteuer erst bei Eintritt des Schulderlasses bekannt war. Die Einkommensteuer 2008 hätte daher bei Berechnung der für den Zwangsausgleich erforderlichen Mittel entsprechende Berücksichtigung finden…
…Wenn die Bw. einen Mitunternehmeranteil veräußert und mit dem Veräußerungserlös eine Abschlagszahlung zur Tilgung von Bankschulden geleistet habe, so sei die Besteuerung des aus dem teilweisen Schulderlass resultierenden Gewinnes eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, von der jeder Steuerpflichtige gleichermaßen betroffen sei. Da die gesetzlichen Voraussetzungen…
…3. Das Ergebnis ist von der nach Z 1 ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen. Schulderlässe aus einem außergerichtlichen Ausgleich sind explizit nicht in § 36 EStG 1988 angeführt und daher nicht begünstigt. Zwar regelt die Randziffer 7268 der Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die Befugnis der Abgabenbehörden…
…2005 in Höhe von 534.757,07 € und der damit verbundenen nicht gewährten Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung". Die Bw bring zusammengefasst vor, § 36 EStG erfasse nur Schulderlässe im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens, außergerichtliche Schuldnachlässe seien nicht unter § 36 EStG bzw § 23a KStG zu subsumieren…
…193 ff. KO) oder - Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 ff KO) entstanden sind. Schulderlässe aus einem außergerichtlichen Ausgleich sind explizit nicht in § 36 EStG angeführt und daher nicht begünstigt. In den EStR 2000 Rz 7268 ist geregelt, dass die Abgabenbehörden befugt sind…
… 193 ff. KO) oder Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 ff KO) entstanden sind. Schulderlässe aus einem außergerichtlichen Ausgleich sind explizit nicht in § 36 EStG 1988 angeführt und daher nicht begünstigt. 2. In Rz 7268 EStR 2000 ist geregelt, dass die Abgabenbehörden befugt…