…50% an der KEG beteiligten Gesellschafter haften nicht voll, wie bei der OHG. Die Gesellschafter haben in Pkt. XXIII. einen Schuldbeitritt wie folgt ausgesprochen: "Herr AD, geboren am xx, und Herr RD, geboren am xxx, treten diesem Vertrag bei und haften somit persönlich und solidarisch…
…da die Firma in Gründung war, zur Sicherung und Erfüllung des Hauptgeschäftes die Urkunde mit unterfertigt. Eine private Schuldübernahme ist kein Schuldbeitritt und demnach nicht gebührenpflichtig. Es liegt keine separate Haftungsübernahme als Bürge vor, sondern ausschließlich die Sicherung und Erfüllung - versprechen eine bestimmte Leistung zur…
…Weiters kann bewilligt werden, dass eine dritte Person neben dem Zollschuldner ganz oder teilweise der Zollschuld beitritt und dadurch im entsprechenden Ausmaß Gesamtschuldner wird (Schuldbeitritt). Zu den Erwägungsgründen des unabhängigen Finanzsenates: Der Hauptverpflichtete ist der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb…
…zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft auf Grund einer zu Gunsten der Gesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung bzw. eines Schuldbeitrittes für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage im Sinne des …
…Haftung für das pfandrechtlich gesicherte anteilige Wohnbauförderungsdarlehen, sondern stimmt auch dem Eintritt des Erwerbers in das Schuldverhältnis ausdrücklich zu. Durch die befreiende (privative) Schuldübernahme (Schuldeintritt) wird daher der alte Schuldner entlassen, der neue Schuldner tritt an seine Stelle. Was den Kaufpreis betrifft, so die Bw.…
…TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit der Begründung, dass ein Schuldbeitritt und keine Novation stattgefunden habe und deshalb keine Gebührenschuld entstanden sei. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wird ergänzt: Eine auf § 24…
…kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer verpflichtete, die Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis durch befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme, bzw. Hypothekenübernahme zu übernehmen. Übernimmt der Käufer eine Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis, findet daher eine Bewertung der Schuld gemäß § 14 Abs…
…am 17. April 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung brachte der steuerliche Vertreter der Bw. betreffend DM-Kredit vor, dass durch die Bw. ein Schuldbeitritt erfolgt sei, d.h. Schuldnerin dieses Kredites sei die Bw. Durch diese Schuldübernahme sei es erforderlich gewesen, eine Forderung an Herrn RH…
…vom 24. Juli 2001, Zahl 100/51061/2001-1, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) in Folge einer von ihr erstatteten Selbstanzeige, welche gleichzeitig als Schuldbeitritt gemäß Art. 231 ZK in Verbindung mit § 79 Abs. 1 letzter Satz ZollR-DG gewertet wurde, Eingangsabgaben sowie…
…Bescheid vom 24. Juli 2001, Zahl 100/51061/2001, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) in Folge einer von ihr erstatteten Selbstanzeige, welche gleichzeitig als Schuldbeitritt gemäß Art. 231 ZK in Verbindung mit § 79 Abs. 1 letzter Satz ZollR-DG gewertet wurde, Eingangsabgaben sowie…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24. Juli 2001, Zahl 100/51061/2001-2, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) in Folge einer von ihr erstatteten Selbstanzeige, welche gleichzeitig als Schuldbeitritt gemäß Art. 231 ZK in Verbindung mit § 79 Abs. 1 letzter Satz ZollR-DG gewertet…
…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…
…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…
…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…
…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…
…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…
…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…
…der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis zu finanzieren. Diesfalls wäre eine Abzinsungsverrechnung nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig wäre die Abzinsungsverrechnung bei einem bloßen Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen…
…der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis zu finanzieren. Diesfalls wäre eine Abzinsungsverrechnung nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig wäre die Abzinsungsverrechnung bei einem bloßen Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen…
…der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis zu finanzieren. Diesfalls wäre eine Abzinsungsverrechnung nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig wäre die Abzinsungsverrechnung bei einem bloßen Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen…