…auf der Grundlage von in der Gemeinschaft verfügbaren Daten durch zweckmäßige Methoden zu ermitteln ist. Diese Methode ist daher als Auffang- oder Schlussmethode zu bezeichnen, wobei zugleich auf den absoluten Vorrang der anderen Methoden hingewiesen wird. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung der Art…
…der Höhe von ATS 24.211,67 hinzuzurechnen gewesen wären. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung der Art. 29 und 30 ZK musste die belangte Behörde die Zollwertermittlung nach der Schlussmethode durchführen; wie jedoch bereits vorstehend ausgeführt, sind auch bei der Ermittlung nach Art…
…normierte "Schlussmethode", bei der es sich zwar um eine Schätzmethode handelt, in die allerdings -allenfalls unter Abwandlung- die Grundsätze (bzw. das "Gedankengut") der in den Artikeln 29 bis 30 Zollkodex beschriebenen Methoden einzufließen haben. Man kann also sagen, dass im Rahmen der Schlussmethode die Zollwertermittlungsmethoden…
…gem. Art.31 Abs.1 Zollkodex auf der Grundlage von in der Gemeinschaft verfügbaren Daten durch zweckmäßige Methoden zu ermitteln (= sog. "Schlussmethode"), die übereinstimmen mit den Leitlinien und allgemeinen Regeln des Übereinkommens zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Als Bewertungsmethoden im Rahmen des…
…nicht möglich war, konnte der Zollwert der eingeführten Waren nach Art. 31 ZK (Schlussmethode) im Form einer Schätzung nach § 184 BAO ermittelt werden. Die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgte somit im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 28…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gemäß Art. 31 Abs.1 ZK zu bewerten war. Die Bewertung hat dabei auf der Grundlage von in der Gemeinschaft verfügbarer Daten durch zweckmäßige Methoden…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Bei der Bewertung nach Art…
…erhoben werden konnte, war dieser gem. Art. 31 ZK in Verbindung mit § 184 BAO zu ermitteln. Bei Anwendung der Schlussmethode nach Art. 31 ZK kann - sofern vorhanden - von Preisen und Werten, die sich auf die zu bewertende Ware beziehen, ausgegangen werden (vgl. Müller-Eiselt/Vonderbank…
…dass die Zollbehörden einfach zu einer Schätzung im Sinne von § 184 BAO berechtigt wären. Als Bewertungsmethoden im Sinne der Schlussmethode sind vielmehr die Methoden der Art. 29 und 30 ZK mit einer angemessenen Flexibilität heranzuziehen. Die Bewertung hat auf der Grundlage von in der Gemeinschaft…
…ist nicht möglich, da laut Angaben des Beschuldigten keine Verkäufe gleicher oder gleichartiger Waren an dritte, nicht verbundene Käufer im Zollgebiet erfolgten. Es verbleibt somit die Schlussmethode nach Art. 31 ZK. Demnach ist der Zollwert auf der Grundlage von in der Gemeinschaft verfügbarer Daten durch…
…Juni 2010 datierte Verkaufsrechnung vor und brachte vor, dass für den Fall einer Abgabenvorschreibung der Zollwert unter Zugrundelegung dieser Verkaufsrechnung lediglich mit einem Betrag in der Höhe von 6.850,00 Euro festzusetzen sei. Bei Anwendung der Schlussmethode nach Art. 31 ZK kann - sofern vorhanden…
…der additiven Methode (errechneter Wert auf der Basis der Herstellungskosten) vor. Die Ermittlung des Zollwertes konnte daher nicht nach den Kriterien des Art. 30 ZK erfolgen, sodass zwingend nach der Schlussmethode gem. Art. 31 Abs. 1 ZK zu bewerten war. Als Bewertungsmethoden im Rahmen des…