…Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände, sind in Z 3 "Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur)" angeführt. Die Zugehörigkeit der Gegenstände zu den einzelnen Ziffern der Anlage richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN - das ist der gemeinsame Zolltarif der EU; Verordnung [EWG]…
…um die Einreihung der Ware zu ermöglichen, da im Feld 31 nicht angegeben sei, dass die betreffenden Erzeugnisse kein Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel enthalten. Dies sei jedoch Voraussetzung für eine Einreihung unter den angegebenen Produktcode 1601 0099 9110. Die fehlende Angabe sei auch nicht…
…Salzburg. Entscheidungsgründe Am 11. November 2008 hat die Beschwerdeführerin (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) mit Anmeldung CRN andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse des Produktcodes 0210 1981 9300 zur Ausfuhr angemeldet und für eine Menge von 536,00 kg die Zahlung einer Ausfuhrerstattung beantragt. Laut vorliegendem Beschauvermerk wurden zwei…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
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…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
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