Daher verbleibt im gegenständlichen Fall als einzige realistisch durchführbare (praktikable) Methode die im Art.31 Zollkodex normierte "Schlussmethode", bei der es sich zwar um eine Schätzmethode handelt, in die allerdings -allenfalls unter Abwandlung- die Grundsätze (bzw. das "Gedankengut") der in den Artikeln 29 bis 30…
…Flow-Verfahrens" erfolgt. Hierbei würden nur die Ertragsaussichten in Form eines frei verfügbaren zukünftigen Cash Flow geschätzt und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Das Gesamtvermögen finde bei dieser Methode keine Berücksichtigung. Die Heranziehung dieser Schätzmethode zur Ermittlung des gemeinen Wertes im Sinne des § 13 BewG wäre…
…Flow-Verfahrens" erfolgt. Hierbei würden nur die Ertragsaussichten in Form eines frei verfügbaren zukünftigen Cash Flow geschätzt und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Das Gesamtvermögen finde bei dieser Methode keine Berücksichtigung. Die Heranziehung dieser Schätzmethode zur Ermittlung des gemeinen Wertes im Sinne des § 13 BewG wäre…
…Flow-Verfahrens" erfolgt. Hierbei würden nur die Ertragsaussichten in Form eines frei verfügbaren zukünftigen Cash Flow geschätzt und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Das Gesamtvermögen finde bei dieser Methode keine Berücksichtigung. Die Heranziehung dieser Schätzmethode zur Ermittlung des gemeinen Wertes im Sinne des § 13 BewG wäre…
…berücksichtigender Freibeträge nicht anstelle der Pauschbeträge treten. Eine Untersuchung, ob bzw. inwieweit die angewandte Schätzmethode als sachgerecht sei, sei daher entbehrlich. Es würden daher die Pauschalsätze berücksichtigt. In dem am 4.1.2010 erhobenen Vorlageantrag brachte die Bw. vor, dass sie in Beantwortung des Vorhalts…
…Bilanzerstellung und somit auch bei den Steuererklärungen aufwies. Die Schätzung erfolgte zu unseren Lasten zu unreellen Annahmen und wird sowohl die Schätzungsberechtigung, als auch das Ergebnis und die Schätzmethoden als unzutreffend und lebensfremd bestritten. Wir hatten viele Autos, die von uns nur zur Ausstellung und…
…Schätzung gemäß § 184 BAO und den allgemeinen Prinzipien des Steuerrechts (vor allem dem Leistungsprinzip) nicht gerecht, da es zu beträchtlichen Renditeschwankungen in den Jahren komme. Zur Verifizierung der Schätzmethode seien folgende Vergleichsrechnungen angestellt worden, die sich an der allgemeinen Entwicklung der Finanzmärkte orientieren. Bei der…
…Nettoerlöses von 1.400 € auf 1.100 € (bei gleichbleibenden übrigen Faktoren) noch vertretbar wäre. Auch hätte das Finanzamt gegen die Bestellung eines Sachverständigen keinen Einwand, sofern die gegenständliche Schätzmethode nicht geändert werde. Die dafür anfallenden Kosten wären von der Bw. zu tragen (siehe …
…Hinsichtlich dieser Feststellungen wurde die Methode gewählt, die festgestellten Fehler im Rechenwerk durch Richtigstellung der Ausgabenpositionen zu korrigieren. Unter den dargestellten Umständen stellte dies die Schätzmethode dar, die am besten geeignet war, dem tatsächlichen Betriebsergebnis möglichst nahe zu kommen. Die Anwendung der Methode der Schätzung…
…diese Schätzungsmethode herangezogen.... Warum eine andere Schätzungsmethode nicht gewählt wurde, ist vom Finanzamt nicht darzulegen, insbesondere da bereits die Berufungswerberin sich gegen die Schätzmethode, welche an die IP-Adressen anknüpft, ausgesprochen hat. ....Dem Vorbringen zur Bemessungsgrundlage ist entgegen zu halten, dass das Gebührengesetz keine Regelung…
…Diese Schätzmethode wurde bereits vom Finanzamt für den Zeitraum 06/2010 bis 12/2010 angewendet. Die Berufungsführerin hat erklärt damit einverstanden zu sein. Da sowohl das Finanzamt als auch die Berufungsführerin diese Schätzmethode für zutreffend halten und aus der Sicht des UFS nichts dagegen spricht…
…angewandt. Der auf den Monat Jänner 2011 entfallende Vergütungsbetrag wird in Höhe von 1/12 des für den Zeitraum 01/2011 bis 12/2011 geltend gemachten Vergütungsbetrages geschätzt. Dieser Schätzmethode wurde von der steuerrechtlichen Vertretung der Bw laut E-Mail vom 27. August 2012 zugestimmt…
…angewandt. Der auf den Monat Jänner 2011 entfallende Vergütungsbetrag wird in Höhe von 1/12 des für den Zeitraum 01/2011 bis 12/2011 geltend gemachten Vergütungsbetrages geschätzt. Dieser Schätzmethode wurde von der steuerrechtlichen Vertretung der Bw laut E-Mail vom 27. August 2012 zugestimmt…
…angewandt. Der auf den Monat Jänner 2011 entfallende Vergütungsbetrag wird in Höhe von 1/12 des für den Zeitraum 01/2011 bis 12/2011 geltend gemachten Vergütungsbetrages geschätzt. Dieser Schätzmethode wurde von der steuerrechtlichen Vertretung der Bw laut E-Mail vom 27. August 2012 zugestimmt…
…angewandt. Der auf den Monat Jänner 2011 entfallende Vergütungsbetrag wird in Höhe von 1/12 des für den Zeitraum 01/2011 bis 12/2011 geltend gemachten Vergütungsbetrages geschätzt. Dieser Schätzmethode wurde von der steuerrechtlichen Vertretung der Bw laut E-Mail vom 27. August 2012 zugestimmt…
…Höhe von 1/12 des für den Zeitraum 01/2011 bis 12/2011 geltend gemachten Vergütungsbetrages geschätzt. Diese Schätzmethode wurde von der Berufungsführerin für den Monat Jänner 2011 beantragt. Da das Finanzamt Bregenz im Fall RV/0292-F/12 die Energieabgabenvergütung für den Monat 12…
…von 1/12 des für den Zeitraum 12/2010 bis 11/2011 geltend gemachten Vergütungsbetrages geschätzt. Diese Schätzmethode wurde bereits vom Finanzamt für den Monat Dezember 2010 angewendet und von der Bw. nicht beanstandet. Der Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz wird somit für den Zeitraum 12…
…Diese Schätzmethode wurde bereits vom Finanzamt für den Monat Dezember 2010 angewendet und von der Berufungsführerin für den Monat Jänner 2011 ebenfalls beantragt. Da sowohl das Finanzamt als auch die Berufungsführerin diese Schätzmethode für zutreffend halten und aus der Sicht des UFS nichts dagegen spricht…
…aus den erklärten Einnahmen des Betriebes gedeckt werden. In der Höhe des ungedeckten Lebensaufwandes erfolgte daher die Schätzung der Betriebsergebnisse. Die Behörde hat sich dabei einer zulässigen Schätzmethode bedient. Gegen die Höhe der Schätzung wurden keine Einwendungen vorgebracht. Da die Bw nicht glaubwürdig und zweifelsfrei…
…000,- zugerechnet. Die nach Abschluss der Prüfung festgestellten Mängel dürften nicht mehr in die Schätzung Eingang finden. Insgesamt sei die Behörde auch eine Begründung der Schätzmethode schuldig geblieben. Der Geschäftsführer der Bw. legte weiters eine Stellungnahme vor und führte einleitend aus, dass er Zweifel an…