…grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung oder Buchstabe b…
…grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung oder Buchstabe b…
…grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung oder Buchstabe b…
…grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung oder Buchstabe b…
…grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung oder Buchstabe b…
…grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung oder Buchstabe b…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
…Artikel 11 der AEVO, grundsätzlich unterscheidet zwischen der Rückzahlung (Wiedereinziehung) zu Unrecht gewährter Erstattungen und der Auferlegung von - zusätzlichen - Sanktionszahlungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der AEVO in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Z , vertreten durch Mag. Thomas Gell, Steuerberater, Am Rosenhof 4, 8063 Eggersdorf, über die Beschwerde des Bestraften vom 28. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MQ, geb. am 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1…