…und Sacheinlagevertrag vom 6. 12. 2002 übernahm die Bw. von der X-AG eine 51 %ige Beteiligung an der Y-S.A. mit Sitz in M...(Spanien) im Wege einer Sachgründung gemäß §§ 20 ff Aktiengesetz. Die Sacheinlage war Teil einer Steuerspaltung gemäß Art. VI UmgrStG…
…Aufgrund der Verschmelzung der Bw. und der K. seien die Evidenzkonten der beiden Gesellschaften addiert worden. Das im Rahmen einer Sachgründung eingebrachte Reinvermögen der S. in Höhe von € 116.051.502,02 sei als punktueller Zugang per 18. Dezember 2002 auf das Eigenkapitalevidenzkonto der…
…innerhalb der in § 202 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches genannten Frist nach Ablauf des Einbringungsstichtages die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß § 58 der Bundesabgabenordnung…
…sowie auch der herrschenden Rechtsmeinung (Mädel/Nowotny in Körperschaften im Steuerrecht, Festschrift Wiesner, S 277) sei ein solches Geschäft absolut nichtig. Es handle sich hierbei um eine verschleierte Sachgründung, die wegen Nichteinhaltung der im GmbHG bzw. im Aktiengesetz geregelten Vorschriften absolut nichtig sei. Das bedeute…
…Zweitens Umgründungsfall - Rechtsanwendung: (1) Es ist die Einbringung der Liegenschaft EZ 1958, GB 45306 L. in die "übernehmende Gesellschaft" mit Sachgründung beabsichtigt. (2) Für diese Einbringung vereinbaren die Vertragsparteien die Anwendung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, insbesondere …
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) - die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und - in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem für…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechts orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesinger/Bruckner, Handbuch der…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechts orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesinger/Bruckner, Handbuch der…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechtes orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der…
…Sicht bereits an einer Vermietungsgemeinschaft in der P-Str. (gemeinsam mit dem Bw.) beteiligt ist. Im Rahmen einer Sachgründung hätte überdies schon längstens eine GmbH als Eigentümerin der Liegenschaften gegründet werden können. Rechtliche Erwägungen: Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechtes orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechts orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesinger/Bruckner, Handbuch der…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechts orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesinger/Bruckner, Handbuch der…
…Begriffs der Einbringung. Auch im Bereich des Handelsrechts orientiert sich der Begriff der Einbringung ieS am Steuerrecht, und hier wiederum an den Vorgaben des UmgrStG. Die Umsetzung der Einbringung erfolgt entweder als Sachgründung, Sachkapitalerhöhung oder Sacheinlage bzw. Sachzuwendung ohne Anteilsgewährung (Helbich/Wiesinger/Bruckner, Handbuch der…
…innerhalb der in § 202 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches genannten Frist nach Ablauf des Einbringungsstichtages die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß § 58 der Bundesabgabenordnung…
…werden. In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 BAO) -die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und -in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß …
…Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen stellt es auch keinen Hinderungsgrund dar, dass der Agrargemeinschaft kein Geldkapital überlassen wurde; schließlich führen auch Ausschüttungen aus Körperschaften, bei denen die Zufuhr des Kapitals durch Sachgründung erfolgt ist, zu Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. Sulz/Nidetzky, Zur Besteuerung von Agrargemeinschaften…
…Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen stellt es auch keinen Hinderungsgrund dar, dass der Agrargemeinschaft kein Geldkapital überlassen wurde; schließlich führen auch Ausschüttungen aus Körperschaften, bei denen die Zufuhr des Kapitals durch Sachgründung erfolgt ist, zu Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. Sulz/Nidetzky, Zur Besteuerung von Agrargemeinschaften…
…Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen stellt es auch keinen Hinderungsgrund dar, dass der Agrargemeinschaft kein Geldkapital überlassen wurde; schließlich führen auch Ausschüttungen aus Körperschaften, bei denen die Zufuhr des Kapitals durch Sachgründung erfolgt ist, zu Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. Sulz/Nidetzky, Zur Besteuerung von Agrargemeinschaften…
…Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen stellt es auch keinen Hinderungsgrund dar, dass der Agrargemeinschaft kein Geldkapital überlassen wurde; schließlich führen auch Ausschüttungen aus Körperschaften, bei denen die Zufuhr des Kapitals durch Sachgründung erfolgt ist, zu Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. Sulz/Nidetzky, Zur Besteuerung von Agrargemeinschaften…