…an dem ein Tier endgültig von einem Transportmittel entladen wird, ausgenommen ein Aufenthalts- oder Umladeort;g) "Verbringung": der Transport vom Versandort zum Bestimmungsort.h) "Ruhezeiten": ein ununterbrochener Zeitraum während der Verbringung, in dem die Tiere nicht in einem Transportmittel befördert werden; i) "Transportunternehmer": jede natürliche…
…ist. Der Frage der Einrechnung der Ver- und Entladezeiten kommt im Zusammenhang mit Kapitel VII des Anhangs zur RL 91/628/EWG, in dem Zeitabstände für das Tränken und Füttern festgelegt und darüber hinaus Bestimmungen zu den Fahrt- und Ruhezeiten normiert werden, besondere Bedeutung zu…
…einzurechnen ist oder nicht. Dieser Frage kommt im Zusammenhang mit Kapitel VII des Anhangs zur RL 91/628/EWG, in dem Zeitabstände für das Tränken und Füttern festgelegt und darüber hinaus Bestimmungen zu den Fahrt- und Ruhezeiten normiert werden, besondere Bedeutung zu. Nach Kapitel VII…
…April 2003 um 07:45 Uhr in Igoumenitsa angekommen. Eine unmittelbar darauf folgende Ruhezeit sei im Hinblick auf Kapitel VII Ziffer 48.7 b) des Anhanges der RL 91/628 nicht erforderlich gewesen, da die Gesamttransportdauer von 29 Stunden gemäß Ziffer 4 d) nicht überschritten…
…Mai 2003 um 08:00 Uhr in Igoumenitsa angekommen. Eine unmittelbar darauf folgende Ruhezeit sei im Hinblick auf Kapitel VII Ziffer 48.7 b) des Anhanges der RL 91/628 nicht erforderlich gewesen, da die Gesamttransportdauer von 29 Stunden gemäß Ziffer 4 d) nicht überschritten…
…sieht dadurch die uneinheitliche Anwendung von Gemeinschaftsrecht verwirklicht. Der Beschwerdeführer schließt sich in der Beschwerdeschrift der Argumentation des deutschen Finanzgerichts vollinhaltlich an. Im Wesentlichen bewertet das Finanzgericht Hamburg die Dauer des Fährtransports als Ruhezeit, mit der Konsequenz, dass nach Ansicht des Gerichts lediglich der Straßentransport…
…Vorlageantrag Der Bw. beantragte die Vorlage der Berufung an die zweite Instanz und stützte sich zur Begründung auf mehrere Punkte: 1. Ruhezeit Der Bw. hat in seinem Schichtplan drei aneinander folgende Nachtdienste. Bei Benützung des Autos ist er nach seinem Vorbringen um 7:45 Uhr…
…Mai 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 9 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 12. Mai 2002 um 11:00 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…Mai 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 9 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 12. Mai 2002 um 11:00 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…Mai 2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 14 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 26. Mai 2002 um 10:10 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…März 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 14 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 4. März 2002 um 16:50 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…März 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 14 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 4. März 2002 um 16:40 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…April 2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 12 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 7. April 2002 um 06:00 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…Februar 2002 um 05:30 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 14 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 24. Februar 2002 um 07:00 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…2002 um 08:30 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 12 Stunden und 30 Minuten transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 22. März 2002 um 22:00 Uhr nach…
…2002 um 09:30 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 11 Stunden und 30 Minuten transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 15. März 2002 um 10:00 Uhr nach…
…Mai 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 9,5 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 12. Mai 2002 um 11:00 Uhr nach einer…
…März 2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 15 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 15. März 2002 um 10:00 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…
…2002 um 07:30 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 12 Stunden und 30 Minuten transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 10. April 2002 um 08:00 Uhr nach…
…März 2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa angelandet. Die Tiere hätten laut Tiertransportrichtlinie weitere 12 Stunden transportiert werden dürfen; danach wäre eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten gewesen. Der Transport sei aber erst am 22. März 2002 um 21:50 Uhr nach einer Gesamttransportdauer…