…Umsätze mit dem Normalsteuersatz iHv S 219.625,00 festgestellt. Diese mit dem Normalsteuersatz zu versteuernden Umsätze betreffend Rinderpansen belaufen sich auf Grund der BVE auf geschätzte S 279.500,00 für das Veranlagungsjahr 1997. Die Umsatzsteuererklärung 1997 wurde auf Grund der bisherigen Feststellungen korrigiert…
…welche insbesondere die Frage des innergemeinschaftlichen Ursprungs der im Zeitraum 16. Oktober 1995 bis 15. Oktober 1996 ausgeführten Rinder zum Gegenstand hatte. Im Rahmen der Prüfung wurden auch Gegenkontrollen bei verschiedenen Landwirten und Händlern durchgeführt, von denen der Bf die betreffenden Tiere seinen Angaben zufolge…
…Dezember 2001 wurden unter WE-Nr. 725/000/802295/01/1 36 Stk. lebende Rinder mit 20.747 kg unter dem Verfahrenscode (Feld 37 der Ausfuhranmeldung) 1000/9 (=Endgültige Versendung/Ausfuhr von Marktordnungswaren, für die eine Ausfuhrerstattung beantragt wird, ohne vorangegangenes Zollverfahren) beim Zollamt Leoben…
…einer im Jahre 2007 durchgeführten die Jahre 2002 bis 2006 betreffenden Betriebsprüfung und die Zeiträume Jänner 2005 bis Jänner 2007 betreffenden Nachschau stellte der Betriebsprüfer u.a. fest, dass Umsätze mit Rinderpansen mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 UStG 1994 versteuert worden seien…
…die Abtretungserklärung der KG darauf hingewiesen, dass der Erstattungsbetrag auf ein näher bezeichnetes Girokonto bei der Rechtsvorgängerin der Bf., der R2, überwiesen werde. Auf Grund einer Anzeige gegen die KG, wonach diese auch Rinderkopffleisch exportiert habe, wurde der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der KG, H jun.…
…Ausfuhrerstattung beantragt. Als Ursprungsland wurde in der Ausfuhranmeldung "Österreich" angegeben. Der Zollanmeldung ist eine zollamtlich bestätigte Wiege- und Ladeliste angeschlossen, in der sowohl die Ohrmarkennummern als auch das Gewicht der einzelnen Rinder angeführt ist. Mit Bescheid vom 19. Juli 1996 bzw. Berufungsvorentscheidung vom 21. Dezember…
…Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 30. Mai 1996 hat der Beschwerdeführer (Bf) beim Hauptzollamt Salzburg 33 Stück lebende Rinder des Produktcodes 0102 90 71 000 mit einer Eigenmasse von insgesamt 22.310,00 kg unter WE-Nr. X zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung…
…zur Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 29. September 1997 Ausfuhrerstattung für 32 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten, der Warennummer 01029061/9000…
…zur Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 13. Oktober 1997 Ausfuhrerstattung für 28 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten, der Warennummer 01029061/9000…
…zur Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 25. September 1997 Ausfuhrerstattung für 33 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten, der Warennummer 01029061/9000…
Der Bf. hat im Zuge der durch die Betriebsprüfung/Zoll durchgeführten Einsichtnahme in die in dessen Buchhaltung liegenden Einkaufsbelege den Prüfern als Nachweis für den Ankauf des Rindes mit der Ohrmarkennummer ii den auf Jo.S. lautenden manipulierten Schlussschein mit der Nr. 1429 vorgelegt. Der…
…Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag ist. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 14. Oktober 1997 Ausfuhrerstattung für 29 Stück Rinder lebend, andere, zum Schlachten bestimmt, der Warennummer 01029061/9000…
…zur Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 14. Oktober 1997 Ausfuhrerstattung für 28 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten, der Warennummer 01029061/9000…
…zur Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 14. Oktober 1997 Ausfuhrerstattung für 28 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten, der Warennummer 01029061/9000…
…Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag ist. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 22. September 1997 Ausfuhrerstattung für 32 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten, der Warennummer 01029061/9000…
…zur Auszahlung gelangende Erstattungsbetrag. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 7. Oktober 1997 Ausfuhrerstattung für 28 Stück Rinder lebend, andere, Kühe zum Schlachten bestimmt, der Warennummer 01029061…
…Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 29. Jänner 1996 hat der Beschwerdeführer (Bf.) beim Hauptzollamt Salzburg 33 lebende Rinder des Produktcodes 0102 90 71 000 mit einer Eigenmasse von insgesamt 22.830,00 kg unter WE-Nr. X zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung von…
…angeschlossenen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bf. hat mit Antrag vom 26. August 1997 Ausfuhrerstattung für 36 Stück Rinder der Warennummer 01029061/9000 mit einer angemeldeten Eigenmasse von 21.075,00 kg, die Gegenstand der Ausfuhranmeldung vom 17. Dezember 1996, WE-Nr…
…Der Bf. hat mit Antrag vom 7. Oktober 1997 Ausfuhrerstattung für 32 Stück Rinder der Warennummer 01029061/9000 mit einer erklärten Eigenmasse von 18.479,00 kg und einer amtlich ermittelten Eigenmasse von 18.488,00 kg, die Gegenstand der Ausfuhranmeldung vom 19. November 1996…
…mit der WE-Nr. 3456 waren, Ausfuhrerstattung nach § 2 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG) für 34 Stück Rinder und für die jeweils amtlich ermittelte Eigenmasse in der Höhe von insgesamt S 241.571,00 (€ 17.555,65) gewährt. Mit Bescheid vom 4. März 1998, Zl. 1234…