…diese KEG als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen wurde. Diese Gesellschaft führte den gastgewerblichen Betrieb in der S-Str. seit 15.7.1999. Durch den Eintritt des YDD änderte sich nichts an der Rechtsidentität der KEG. Die Identität von Personengesellschaften des Handelsrechts wird durch einen Gesellschafterwechsel…
…welcher die Sanierungsgewinne entstanden seien, zu bestehen aufgehört. Dies werde auch durch die Änderung des Unternehmensgegenstandes (in gewerbliche Vermietung) und durch die zivilrechtliche Ausgestaltung in Form eines Pachtvertrages zum Ausdruck gebracht (Änderung der Rechtsidentität). Zwar stehe der Sanierungsfähigkeit im o.a. Sinne die Veräußerung des…
… 273 Abs. 1 BAO zurückzuweisen. Die Berufung war aber auch deshalb als unzulässig zurückzuweisen, als diese zu einem Zeitpunkt (23. Oktober 2008) eingebracht wurde als die KEG infolge der am 1. Oktober 2004 wirksamen Vermögensübertragung gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) nicht mehr bestanden hat bzw…
…des Ausscheidens eines Gesellschafters (bzw. hier der beiden Kommanditisten) bewirkt die Vollbeendigung der Gesellschaft, deren Geschäft ohne Liquidation fortgeführt wird sowie den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschafter im Wege der Universalsukzession (Nowotny-Zetter, HGB14, § 142 Anmerkungen). Die KEG war sohin…
…E. zugewiesen. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer zur Ansicht, dass weder M.E. noch C.E. in der Lage seien, Buchführungs- bzw. Steuerberatungsleistungen zu erbringen. Die nach außen hin von der KEG ausgeführten Leistungen seien vielmehr im Wesentlichen von S.E., dem…
…beschlossen: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Personengesellschaft PersonengesellschaftKEG ist seit 2007 eine KG. Mit den behördlichen Erledigungen vom 12.12.2006 betreffend 1999-2001 an die Personengesellschaft (damals KEG) und vom 3.1.2008 betreffend 2002-2005 an die Personengesellschaft (KG) wurden…
…Hinweis auf die Firmenbucheintragung, die steuerliche Erfassung sowie den Gewerbeschein begründet noch keine Unternehmereigenschaft. Für deren Entstehung kommt es nämlich nicht auf den handelsrechtlichen Entstehungszeitpunkt der Gesellschaft an, der mit der Eintragung der KEG gemäß § 3 Abs. 1 EGG im Firmenbuch entsteht, sondern ob die…
…gemäß § 188 BAO für das Jahr 2000 entschieden Den Berufungen wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Hinweis Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der EDV Working Egger KEG als vollzogen (§ 101…
…b. H. in "EGmbH." (Landesgericht Y , Firmenbuchnummer 22). Am 28. September 2006 fertigte das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs eine an die Gesellschaft m. b. H. als Rechtsnachfolgerin der AGmbH&Co KG gerichtete Erledigung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…beteiligt. Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft habe jeder Gesellschafter Anspruch auf Auszahlung seiner Kapitalkonten, d.h. je 500,00 € zuzüglich etwaiger Verrechnungskonten. Wesentlich sei die Tatsache, dass das Grundstück mit Einlagevertrag vom 13. Juli 2001 vom Komplementär in die KEG eingebracht worden sei…
…Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Mai 1999, 99/15/0014, mwN). Dieselbe Beurteilung hat auch für die eingetragene Erwerbsgesellschaft (im vorliegenden Fall einer KEG) zu gelten, zumal § 4 EEG die Anwendung der Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften auch für diese Gesellschaftsform anordnet (vgl. VwGH 31.7.2002, 98/13…
…in der Rechtsform einer Kommanditerwerbsgesellschaft einen Textilhandel. Als Komplementärin fungierte Frau S. H., Herr M. H. war Kommanditist der Bw.. Am 8.8.2008 langte beim Firmenbuchgericht ein Antrag auf Löschung der KEG ein; am 24.8.2006 wurde die Löschung der KEG im Firmenbuch…
…persönlich für die Abgabenschulden der Personenverreinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO geltend zu machende Haftung trifft Gesellschafter einer KEG (VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043; 13.4.2005, 2004/13/0027)…
…auf die Jahre 1998-2001 an die Personengesellschaft KEG und an die Berufungswerberin (Bw) mit der Feststellung, dass ein Anteil der Bw am Ergebnis der Personengesellschaft nicht in die Feststellung von Einkünften einzubeziehen sei und dass eine Feststellung der Einkünfte für 1998-2001 zu unterbleiben…
…jährlich mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres durch Kündigung aufgelöst werden. Laut den Schlussbestimmungen (Punkt XVIII) des Gesellschaftsvertrages bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages der Schriftform. Mit Schreiben vom 14.3.2000, eingelangt am 15.3.2000 wurde seitens der KEG dem Finanzamt der Zusammenschluss…
…11.2006 mit Wirksamkeit für 1998-2001 an die KEG und an die Kommanditisten und vom 29.1.2008 mit Wirksamkeit für die Jahre 2002-2005 an die KG und an die Kommanditisten wurde festgestellt, dass eine Feststellung von Einkünften betreffend die Kommanditisten in Bezug…
…Mai 2005 qualifizierte das Finanzamt die Betätigung als eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und stellte dies auch gesondert für den Verlass nach A. und für B. fest. Gegen diese Ansicht richtete sich die Berufung der KEG. Über die Berufung wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt der Veranlagungsakten…
…Geschäftsführertätigkeit einen Betrag in Höhe von 3 % des Jahres-Nettoumsatzes jährlich als Vorweggewinn." Beteiligungen: Mit atypisch stillem Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2001 wurde die bisher nach außen als CMS GesmbH auftretende Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter per 1.7.2001 in die Fa. WMID KEG…
…2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der bekämpfte Bescheid wird gemäß § 289 Abs 2 BAO aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Personengesellschaft Bw K2 Immobilien Handel KEG ist seit 2007 eine KG. Deren Kommanditistin war während des Streitzeitraumes Frau Mag. Martina KD (Firmenbuchauszug betreffend die Personengesellschaft FN…
…Es kommt nicht auf eine besondere zivilrechtliche Gestaltung an. Maßgebend ist somit der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht vom Vorgänger auf den Erwerber. Unbestritten erwarb die K.KEG am 31.12.2002 fünf Gastronomiebetriebe von der MH (M.GmbH). Bei der M.GmbH fungierte G.M…