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UFSL RV/0980-L/09Zufluss von Mieterinvestitionen beim Kauf der vermieteten Liegenschaft durch den Mieter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…angeführten Sachverhalt, nämlich den Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, als rechtens erkennen, kein Wiederaufnahmsgrund vorliege, sodass der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene Einkommensteuerbescheid aufzuheben sei. Mit der schriftlichen Einvernahme als Zeuge gemäß (§ 169 BAO) wurde der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Liegenschaftsbewertungen, Wohnungseigentum und…

UFSS RV/0514-S/08Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…keine normative Kraft entfalten könnte. Es würde sich um einen Nichtbescheid handeln (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen und wäre als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSS RV/0515-S/08Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…keine normative Kraft entfalten könnte. Es würde sich um einen Nichtbescheid handeln (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen und wäre als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSS RV/0293-S/09Wiederaufnahmsgrund Nichtfeststellungsbescheid im F-Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…somit keine normative Kraft entfalten könnte. Es würde sich um Nichtbescheide handeln (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung der Grundlagenbescheide als Nichtbescheide würde eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen und wäre als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSS RV/0046-S/09Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages (§ 303 BAO) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Dreimonatsfrist (§ 303 Abs. 2 BAO) Zulässigkeit einer Abgabenfestsetzung trotz Verjährungseintritts (§ 209a BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…keine normative Kraft entfalten könnte. Es würde sich um einen Nichtbescheid handeln (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen und wäre als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/0165-W/09Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Grundlagenbescheid ist kein Umstand der unter den Neuerungstatbestand des § 303 Abs.1 lit.b BAO fällt. Diese Tatsache stellt ein novum productum - eine nach Erlassung des abgeleiteten Bescheides neu entstandene Tatsache - dar und ist daher im Sinne des gestellten Antrages kein tauglicher Wiederaufnahmegrund.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSK RV/0674-K/08Antrag auf Wiederaufnahme der ESt, weil kein gültiger Grundlagenbescheid einer Mitunternehmerschaft vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2009

…werden - sind danach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes…

UFSW RV/1976-W/09Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/3185-W/08Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2009

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/2495-W/02Das Journalistenpauschale bei einem Angestellten der Gemeinde Wien steht nicht zu, da der Arbeitgeber kein Zeitungsunternehmen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…war. Eine Anfrage des Finanzamtes an die Abgabenbehörde II. Instanz stellt keine Vorfrage im Sinne des § 116 BAO dar. Die vom Finanzamt nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Zuerkennung von Werbungskosten stellt daher keinen Wiederaufnahmegrund dar. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides tritt nach § 307 Abs…

UFSW RV/3697-W/09Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 BAO wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. Abweisung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO, da § 295 BAO kein Antragsrecht vorsieht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/0806-W/09Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. Abweisung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO, da § 295 BAO kein Antragsrecht vorsieht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2009

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/1432-W/03Anfechtungsbefugnis des Berufungswerbers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2006

…dass die Begründung für die Wiederaufnahme eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen Beurteilung von Sachverhaltselementen sei. Die unterschiedliche Beurteilung von Rechtsfragen stelle jedoch keine neue Tatsache iSd § 303 BAO dar. Ein Wiederaufnahmsgrund gem. § 303 BAO sei daher nicht gegeben. Ihre fristgerecht erhobene Berufung vom 19.5…

UFSW RV/0801-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…fehle, dieser somit keine normative Kraft entfalten könnte und es sich dabei um einen Nichtbescheid handle. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und wäre als tauglicher Wiederaufnahmsgrund zu qualifizieren. Wenn…

UFSW RV/2626-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens bei eingetretener Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine als tauglicher Wiederaufnahmsgrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/2620-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine als tauglicher Wiederaufnahmsgrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/3069-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens bei eingetretener Verjährung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkungen entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine als tauglicher Wiederaufnahmsgrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/2970-W/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/2971-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH vom 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/4114-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes…